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Erstmalig einen Personalausweis beantragen

Stadt Bleckede - Einwohnermeldeamt

Postanschrift:
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede

Leistungsbeschreibung

Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig. Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.

Teaser

Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

  • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
    • Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
  • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
  • Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
    Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
  • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Reisepass besitzen.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
  • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Welche Gebühren fallen an?

  • EUR 37,00 für antragstellende Person ab 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Person unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
  • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Wichtige Informationen zum Thema

Anschrift

Öffnungszeiten

Mo: 08.00 - 12.00 Uhr
Di: 13.00 - 18.00 Uhr
Mi - Fr: 08.00 - 12.00 Uhr

Mitarbeiter

Frau Haberland
Einwohnermeldeamt
Abteilung:Fachbereich III - Bürgerservice, Ordnung und Bildung
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede
Raum:
Bürgerhaus - Zimmer 2
Telefon
05852 977-21
Fax
05852 977-99
Zuständig für:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung, Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen, Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung, Erstmalig einen Personalausweis beantragen, Fischereischein Ausstellung, Meldebescheinigung Erteilung, Melderegisterauskunft Erteilung einfach, Melderegisterauskunft Erteilung erweitert, Melderegisterauskunft Erteilung für gewerbliche Zwecke, Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen, Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern, Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft, Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft, Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen, Personalausweis Änderung wegen Adressänderung, Personalausweis Ausgabe, Personalausweis beantragen, Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat, Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung, Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen, Personalausweis Meldung wegen Diebstahl, Personalausweis Meldung wegen Verlust, Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden, Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren, Personalausweis Statusabfrage, Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes, Reisepass Ausgabe, Reisepass Ausstellung, Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige, Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige, Reisepass Ausstellung Express, Reisepass Ausstellung für Vielreisende, Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit, Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten, Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, Reisepass Ausstellung vorläufig, Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe, Reisepass Meldung wegen Diebstahl, Reisepass Meldung wegen Verlust, Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden, Reisepass Statusabfrage, Vorläufigen Personalausweis beantragen, Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes, Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes, Wohnsitz Abmeldung für Binnenschiffer und Seeleute, Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz, Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes, Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute, Wohnsitz Ummeldung, Wohnungsgeberbestätigung
Frau Klein
Einwohnermeldeamt
Abteilung:Fachbereich III - Bürgerservice, Ordnung und Bildung
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede
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Bürgerhaus - Zimmer 1
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05852 977-14
Fax
05852 977-99
Zuständig für:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung, Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen, Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung, Erstmalig einen Personalausweis beantragen, Fischereischein Ausstellung, Meldebescheinigung Erteilung, Melderegisterauskunft Erteilung einfach, Melderegisterauskunft Erteilung erweitert, Melderegisterauskunft Erteilung für gewerbliche Zwecke, Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen, Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern, Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft, Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft, Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen, Personalausweis Änderung wegen Adressänderung, Personalausweis Ausgabe, Personalausweis beantragen, Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat, Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung, Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen, Personalausweis Meldung wegen Diebstahl, Personalausweis Meldung wegen Verlust, Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden, Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren, Personalausweis Statusabfrage, Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes, Reisepass Ausgabe, Reisepass Ausstellung, Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige, Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige, Reisepass Ausstellung Express, Reisepass Ausstellung für Vielreisende, Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit, Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten, Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, Reisepass Ausstellung vorläufig, Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe, Reisepass Meldung wegen Diebstahl, Reisepass Meldung wegen Verlust, Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden, Reisepass Statusabfrage, Vorläufigen Personalausweis beantragen, Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes, Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes, Wohnsitz Abmeldung für Binnenschiffer und Seeleute, Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz, Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes, Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute, Wohnsitz Ummeldung, Wohnungsgeberbestätigung

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