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Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

Stadt Bleckede - Einwohnermeldeamt

Postanschrift:
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder ab Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.

Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Durch eine Änderung Ihrer Anschrift wird Ihr Personalausweis nicht ungültig.

Ab dem 02.08.2021 wurde das EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises für neu ausgestellte Personalausweise eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo werden deshalb aber nicht ungültig.

Ihren Personalausweis können Sie in der Regel als elektronischen Identitätsnachweis nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz oder online über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst freischalten lassen.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.

Teaser

Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

Verfahrensablauf

Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:

  • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
  • Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
  • Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
  • Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
  • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

Voraussetzungen

Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
  • in Deutschland gemeldet sind.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
    • alter Personalausweis,
    • alter Reisepass oder
    • alter Kinderreisepass
  • wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
    • Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde, in Abhängigkeit von den lokalen Regelungen der Behörde
  • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
    • Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
  • bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
    • Sorgerechtsnachweis
  • Passfoto, das
    • aktuell und
    • biometrisch ist (für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen laut Fotomustertafel)

Welche Gebühren fallen an?

  • EUR 22,80
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Wichtige Informationen zum Thema

Anschrift

Öffnungszeiten

Mo: 08.00 - 12.00 Uhr
Di: 13.00 - 18.00 Uhr
Mi - Fr: 08.00 - 12.00 Uhr

Mitarbeiter

Frau Haberland
Einwohnermeldeamt
Abteilung:Fachbereich III - Bürgerservice, Ordnung und Bildung
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede
Raum:
Bürgerhaus - Zimmer 2
Telefon
05852 977-21
Fax
05852 977-99
Zuständig für:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung, Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen, Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung, Erstmalig einen Personalausweis beantragen, Fischereischein Ausstellung, Meldebescheinigung Erteilung, Melderegisterauskunft Erteilung einfach, Melderegisterauskunft Erteilung erweitert, Melderegisterauskunft Erteilung für gewerbliche Zwecke, Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen, Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern, Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft, Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft, Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen, Personalausweis Änderung wegen Adressänderung, Personalausweis Ausgabe, Personalausweis beantragen, Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat, Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung, Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen, Personalausweis Meldung wegen Diebstahl, Personalausweis Meldung wegen Verlust, Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden, Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren, Personalausweis Statusabfrage, Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes, Reisepass Ausgabe, Reisepass Ausstellung, Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige, Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige, Reisepass Ausstellung Express, Reisepass Ausstellung für Vielreisende, Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit, Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten, Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, Reisepass Ausstellung vorläufig, Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe, Reisepass Meldung wegen Diebstahl, Reisepass Meldung wegen Verlust, Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden, Reisepass Statusabfrage, Vorläufigen Personalausweis beantragen, Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes, Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes, Wohnsitz Abmeldung für Binnenschiffer und Seeleute, Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz, Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes, Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute, Wohnsitz Ummeldung, Wohnungsgeberbestätigung
Frau Klein
Einwohnermeldeamt
Abteilung:Fachbereich III - Bürgerservice, Ordnung und Bildung
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede
Raum:
Bürgerhaus - Zimmer 1
Telefon
05852 977-14
Fax
05852 977-99
Zuständig für:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung, Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen, Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung, Erstmalig einen Personalausweis beantragen, Fischereischein Ausstellung, Meldebescheinigung Erteilung, Melderegisterauskunft Erteilung einfach, Melderegisterauskunft Erteilung erweitert, Melderegisterauskunft Erteilung für gewerbliche Zwecke, Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen, Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern, Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft, Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft, Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen, Personalausweis Änderung wegen Adressänderung, Personalausweis Ausgabe, Personalausweis beantragen, Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat, Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung, Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen, Personalausweis Meldung wegen Diebstahl, Personalausweis Meldung wegen Verlust, Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden, Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren, Personalausweis Statusabfrage, Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes, Reisepass Ausgabe, Reisepass Ausstellung, Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige, Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige, Reisepass Ausstellung Express, Reisepass Ausstellung für Vielreisende, Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit, Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten, Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, Reisepass Ausstellung vorläufig, Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe, Reisepass Meldung wegen Diebstahl, Reisepass Meldung wegen Verlust, Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden, Reisepass Statusabfrage, Vorläufigen Personalausweis beantragen, Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes, Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes, Wohnsitz Abmeldung für Binnenschiffer und Seeleute, Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz, Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes, Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute, Wohnsitz Ummeldung, Wohnungsgeberbestätigung

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