Ansprechpartner & mehr

Namensrechtliche Erklärung

Stadt Bleckede - Standesamt

Postanschrift:
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede

Leistungsbeschreibung

Nachnamenserklärungen können u. a. in folgenden Fällen erfolgen:

Bei Ehegatten:

  • nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z. B. nach Eheschließung im Ausland
  • Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner
  • Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe

Bei Kindern:

  • Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils
  • Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann
  • Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern
  • Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils
  • erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland

Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung bzw. Namensänderung möglich ist, muss im Einzelfall durch die zuständige Stelle geklärt werden.

Namensrechtliche Erklärungen sind grundsätzlich unwiderruflich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ehe geschlossen oder das Kind geboren wurde. Die Erklärung kann auch bei der Verwaltung abgegeben werden, in der der Antragsteller/die Antragstellerin seinen/ihren Wohnsitz hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 30,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Namenserklärung wird mit Entgegennahme durch die zuständige Stelle wirksam.

Wird die Namenserklärung bei einer unzuständigen Stelle abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie der zuständigen Stelle (der Eheschließung bzw. des Geburtsortes) zugegangen ist.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Wichtige Informationen zum Thema

Anschrift

Öffnungszeiten

Mo: 08.00 - 12.00 Uhr
Di: 13.00 - 18.00 Uhr
Mi - Fr: 08.00 - 12.00 Uhr

Mitarbeiter

Frau Gödecke
Standesamt
Abteilung:Fachbereich III - Bürgerservice, Ordnung und Bildung
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede
Raum:
Rathaus - Zimmer 6
Telefon
05852 977-19
Fax
05852 977-99
Zuständig für:
Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland, Anzeige eines Sterbefalls , Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige, Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner, Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger, Familienbuch: Ausstellung, Geburt Anzeige, Geburtenregister, Geburtsurkunde Ausstellung, Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt, Hausgeburt Anzeige, Heirat anmelden, Kirchenaustritt Erklärung, Namensrechtliche Erklärung, Nutzungsrecht für eine Grabstelle beantragen, Nutzungsrecht für eine Grabstelle übertragen, Sterbeurkunde beantragen, Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Gärtnerin/Gärtner, Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer, Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme grenzüberschreitend als Gärtnerin/Gärtner, Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme grenzüberschreitend als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer, Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Gärtnerin/Gärtner, Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer, Vaterschaftsanerkennung, Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner, Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner

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