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Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes

Stadt Bleckede - Zulassungsstelle

Postanschrift:
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Fahrzeug im Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes oder Ihrer Betriebsstätte auf eine neue Halterin/einen neuen Halter anmelden möchten, müssen Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Zulassungsbezirkes eine Umschreibung beantragen.

Verfahrensablauf

Die Beantragung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnorts – nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
    • entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder
    • bei Fahrzeugen, bei denen die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
      • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf das Lastschriftmandat verzichtet oder
      • Nachweis der Steuerbefreiung
  • bisherige/-s Kennzeichen

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll.

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
  • deren Ausweise
für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
  • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
§ 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Spezielle Hinweise - Welche Unterlagen werden benötigt?

Aufgrund einer Vielzahl von Fälschungen ist der Original-Hauptuntersuchungsbericht vorzulegen. Der Eintrag im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I reicht nicht aus.

Wenn Sie nicht mehr über den Originalbericht verfügen, können Sie sich bei der technischen Prüfstelle eine Zweitschrift des Untersuchungsberichtes ausdrucken lassen. Diese Regelung gilt natürlich nicht für Fahrzeuge, die aufgrund ihres geringen Alters noch keiner Hauptuntersuchung unterzogen wurden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Seit 01. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung II. Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch die Fahrzeughalterin/den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die zuständige Stelle neue Fahrzeugunterlagen ausstellt.

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

Wichtige Informationen zum Thema

Anschrift

Öffnungszeiten

Mo: 08.00 - 12.00 Uhr
Di: 13.00 - 18.00 Uhr
Mi - Fr: 08.00 - 12.00 Uhr

Mitarbeiter

Frau Hölscher
Kfz-Zulassungsstelle
Abteilung:Fachbereich III - Bürgerservice, Ordnung und Bildung
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede
Raum:
Bürgerhaus - Zimmer 7
Telefon
05852 977-92
Fax
05852 977-99
Zuständig für:
Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe, Kfz-Abmeldung zur Außerbetriebsetzung, Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes, Kraftfahrzeug Meldung technische Änderung, Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land, Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust, Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kleines Motorradkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung kleines Kennzeichen, Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land, Prüf- und Siegelplaketten Ersatz, Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel), Wiederzulassung eines Fahrzeugs, Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land, Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland), Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen), Zulassung für Neufahrzeug, Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung, Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung, Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz, Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung, Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
Frau N.N.
Kfz-Zulassungsstelle
Abteilung:Fachbereich III - Bürgerservice, Ordnung und Bildung
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede
Raum:
Bürgerhaus - Zimmer 6
Telefon
05852 977-16
Fax
05852 977-99
Zuständig für:
Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe, Kfz-Abmeldung zur Außerbetriebsetzung, Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes, Kraftfahrzeug Meldung technische Änderung, Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land, Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust, Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kleines Motorradkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung kleines Kennzeichen, Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land, Prüf- und Siegelplaketten Ersatz, Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel), Wiederzulassung eines Fahrzeugs, Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land, Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland), Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen), Zulassung für Neufahrzeug, Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung, Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung, Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz, Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung, Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
Frau Toeppich
Kfz-Zulassungsstelle
Abteilung:Fachbereich III - Bürgerservice, Ordnung und Bildung
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede
Raum:
Bürgerhaus - Zimmer 8
Telefon
05852 977-18
Fax
05852 977-99
Zuständig für:
Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe, Kfz-Abmeldung zur Außerbetriebsetzung, Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes, Kraftfahrzeug Meldung technische Änderung, Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land, Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust, Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kleines Motorradkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung kleines Kennzeichen, Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land, Prüf- und Siegelplaketten Ersatz, Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel), Wiederzulassung eines Fahrzeugs, Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land, Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland), Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen), Zulassung für Neufahrzeug, Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung, Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung, Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz, Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung, Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz

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