Ansprechpartner & mehr

Zulassung für Neufahrzeug

Stadt Bleckede - Zulassungsstelle

Postanschrift:
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede

Leistungsbeschreibung

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

 Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs wird als Erstzulassung bezeichnet.

Teaser

Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Erstzulassung) erfolgt auf Antrag durch die Zulassungsbehörde. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies schon vor der Neuzulassung , je nach Angebot der Zulassungsbehörde, persönlich, schriftlich und/oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. ausgefüllte Antragsformulare
  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung - nicht älter als drei Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch Certificate of Conformity (CoC) genannt)
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Ggf. sind z.B. zusätzlich vorzulegen:

  • bei Vertretung durch einen Dritten:
     Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
  • bei Zulassung auf Minderjährige:
     die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
  • bei Änderungen am Fahrzeug:  ein Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme). Hierzu muss gesondert eine Betriebserlaubnis beantragt werden)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Rechtsbehelf

Gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung beginnt die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehrt worden ist.

Als Rechtsmittel ist in der Regel die Erhebung einer Klage vorgesehen.

§ 58 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Was sollte ich noch wissen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Neuzulassungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen (§ 15i f. FZV) zu erfüllen sind.

Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
 
 Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
 

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Wichtige Informationen zum Thema

Anschrift

Öffnungszeiten

Mo: 08.00 - 12.00 Uhr
Di: 13.00 - 18.00 Uhr
Mi - Fr: 08.00 - 12.00 Uhr

Mitarbeiter

Frau Hölscher
Kfz-Zulassungsstelle
Abteilung:Fachbereich III - Bürgerservice, Ordnung und Bildung
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede
Raum:
Bürgerhaus - Zimmer 7
Telefon
05852 977-92
Fax
05852 977-99
Zuständig für:
Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe, Kfz-Abmeldung zur Außerbetriebsetzung, Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes, Kraftfahrzeug Meldung technische Änderung, Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land, Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust, Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kleines Motorradkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung kleines Kennzeichen, Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land, Prüf- und Siegelplaketten Ersatz, Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel), Wiederzulassung eines Fahrzeugs, Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land, Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland), Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen), Zulassung für Neufahrzeug, Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung, Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung, Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz, Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung, Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
Frau N.N.
Kfz-Zulassungsstelle
Abteilung:Fachbereich III - Bürgerservice, Ordnung und Bildung
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede
Raum:
Bürgerhaus - Zimmer 6
Telefon
05852 977-16
Fax
05852 977-99
Zuständig für:
Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe, Kfz-Abmeldung zur Außerbetriebsetzung, Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes, Kraftfahrzeug Meldung technische Änderung, Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land, Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust, Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kleines Motorradkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung kleines Kennzeichen, Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land, Prüf- und Siegelplaketten Ersatz, Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel), Wiederzulassung eines Fahrzeugs, Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land, Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland), Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen), Zulassung für Neufahrzeug, Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung, Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung, Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz, Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung, Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
Frau Toeppich
Kfz-Zulassungsstelle
Abteilung:Fachbereich III - Bürgerservice, Ordnung und Bildung
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede
Raum:
Bürgerhaus - Zimmer 8
Telefon
05852 977-18
Fax
05852 977-99
Zuständig für:
Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe, Kfz-Abmeldung zur Außerbetriebsetzung, Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes, Kraftfahrzeug Meldung technische Änderung, Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land, Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust, Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kleines Motorradkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung kleines Kennzeichen, Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land, Prüf- und Siegelplaketten Ersatz, Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel), Wiederzulassung eines Fahrzeugs, Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land, Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland), Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen), Zulassung für Neufahrzeug, Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung, Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung, Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz, Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung, Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz

Online Dienste

Formulare

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Einverständniserklärung der Eltern über die Zulassung eines Kfz auf den Namen ihrer Kinder
Vollmacht für Zulassungsangelegenheiten eines Kraftfahrzeuges

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Parkplatz:
Anzahl: 20
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2

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