Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 120 Abs. 2 NKomVG sowie § 122 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Lüneburg am 13.08.2024 unter dem Aktenzeichen 34.40-15.12.10/30 erteilt worden.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan liegen nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG nach der Veröffentlichung für sieben Tage zu den Öffnungszeiten im Bürgerhaus der Stadt Bleckede, Lüneburger Str. 2, 21354 Bleckede in Zimmer 4 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der Haushalt kann ebenfalls in dem nachfolgenden PDF-Dokument eingesehen werden:
1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Bleckede für das Haushaltsjahr 2024 (PDF-Datei)