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Wahlen

Kommunalwahl 2021

Bleckede hat gewählt!

Nach fünf Jahren wurde in Niedersachsen über die neue Zusammensetzung der Kreistage, der Samtgemeinde-, Gemeinde- und Ortsräte entschieden.  

In Bleckede und den Ortsteilen wählten 8.037 Bürgerinnen und Bürger Verteilung der Sitze im Bleckeder Stadtrat (Quelle: votemanager.de, abgerufen am 8.11.2021)ab 16 Jahren, wer von den aufgestellten Kandidaten die insgesamt 24 Sitze im Stadtrat erhielten. Rund 1.400 Bürgerinnen und Bürger gaben ihre Stimmzettel per Briefwahl ab. Die Wahlbeteiligung lag bei 57,86 Prozent.

Der Wahlausschuss der Stadt Bleckede hat in seiner Sitzung am 14. September 2021 das amtliche Endergebnis für die Kommunalwahl wie folgt festgestellt: Die stärkste Partei im neuen Rat der Stadt Bleckede ist die CDU mit 8 Sitzen (35,67 Prozent), gefolgt von den Grünen (20,82 Prozent) und der UWB (20,67 Prozent) mit jeweils 5 Sitzen sowie der SPD mit 4 Sitzen (17,10 Prozent). Jeweils ein Sitz geht an die Linke (2,56 Prozent) und an die FDP (3,18 Prozent), die neu im Stadtrat sind.

Folgende Kandidatinnen und Kandidaten wurden in den Stadtrat gewählt:
Für die SPD: Anja Hinners (410 Stimmen), Stefan Schwinkowski (234), Sandra Gödecke (188), Gregor Hofmann (127).

Für die CDU: André Beug (660), Wilhelm Kastens (614), Herbert Beusch (533), Cord-Adolf Heuer (372), Sven Schmidt (322), Rainer Dierks (289), Florian Chwatinski (277), Johanna Nunnemann (183).

Für die Grünen: Dr. Jörg Runge (496), Axel Huenges (255), Beatrice John (229), Heiko Borgert (49), Daniela Schöning (218).

Für die Linke.: Torsten Rhein (85).

Für die FDP: Ralf Pagels (197).

Für die UWB: Martin Gödecke (609), Ulf Meyer (383), Karina Kopp (268), Jens Lohmann (201), Volker Claus (131).

Weitere Ergebnisse zur Kommunalwahl können hier eingesehen werden (externer Link)

 

Beantragung eines Wahl- / Abstimmungsscheines für die Kommunalwahl am 12. September 2021
Die nachfolgenden Informationen unterstützen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bleckede bei der Beantragung eines Wahlscheines, falls sie verhindert sind oder statt in ihrem Wahlraum durch Briefwahl wählen möchten.

So erhalten Sie Ihre Briefwahlunterlagen:
1. Briefwahlunterlagen Online beantragen
Bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung konnten die Briefwahlunterlagen hier online beantragt werden (interner Link). Die Briefwahlunterlagen wurden anschließend zugeschickt.

Bitte beachten Sie bei der Online-Beantragung:
-> Die Zusendung der Briefwahlunterlagen ist erst ab der 33. Kalenderwoche möglich.
-> Die Angaben in Ihrem Online-Briefwahlantrag werden mit Ihrem Eintrag in dem Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl abgeglichen. Ein erfolgreicher Online-Antrag gelingt deshalb nur, wenn Sie alle Pflichtfelder im Formular ausfüllen.
-> Für die rechtzeitige Zustellung können die Briefwahlunterlagen nur bis Mittwoch, 08. September 2021, 16 Uhr online beantragt werden.

2. Persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen
Alternativ können Sie die Wahlunterlagen ab Montag, 23. Augusgt 2021, auch persönlich zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Bleckede unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Personalausweises beantragen: im Einwohnermeldeamt (Bürgerhaus) - nach Ziehung einer Wartemarke. Hier können Sie die Wahlunterlagen gleich mitnehmen.

Die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl 2021 müssen spätestens am Sonntag, 12. September 2021, 18 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Bleckede, Lüneburger Straße 2, 21354 Bleckede eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die Wählerin / der Wähler Sorge zu tragen.

Wahltermin der Kommunalwahl 2021
Die aktuelle Wahlperiode der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen wie die Regionsversammlung, Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadtbezirksräte und Ortsräte wird am 31. Oktober 2021 enden. Somit sind für die folgende Wahlperiode vom 01. November 2021 bis zum 31. Oktober 2026 allgemeine Neuwahlen erforderlich, die laut Beschluss der Niedersächsischen Landesregierung

am 12. September 2021

in der Zeit von 8 bis 18 Uhr stattfinden werden.

Wozu Kommunalwahl?
In einem knapp fünf-minütigen Video des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes wird anschaulich erklärt, wer bei einer Kommunalwahl gewählt wird, wie lange die Gemeindevertreter gewählt wurden und was die gewählten Personen für Aufgaben und Pflichten haben: Hier geht es zum Video über die Kommunalwahl (externer Link)

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und
• seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistages),
• nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
• in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Die Wählerverzeichnisse werden von der Gemeinde geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern sie nicht vergessen haben, sich in ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!

Wer kann gewählt werden?
Gewählt (so genanntes passives Wahlrecht) werden kann, wer am Wahltag
• das 18. Lebensjahr vollendet hat,
• seit mindestens sechs Monaten im Wahlgebiet seinen Wohnsitz hat und
• seit mindestens einem Jahr Deutscher ist oder seit mindestens einem Jahr die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und
• nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

Informationen für Erstwählerinnen und Erstwähler
Die niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung hat die Internetseite "Kommunalwahl in Niedersachsen" (externer Link) erstellt, die frei zugänglich ist. Unter dem Motto "Demokratie lebt von Dir" werden hier fundierte und verständliche Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kommunalwahl in Niedersachsen zur Verfügung gestellt.