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Wahlen

Bundestagswahl 2025

Wie wählt Bleckede?

Bei jeder Wahl steigt ab 18 Uhr die Spannung: Wie liegen die Kandidaten im Rennen? Welche Partei schafft es über die Fünf-Prozent-Hürde?
Über die Software "Vote Manager" - auf deren Daten auch Parteien bei ihren Wahlpartys, Zeitungen und Fernsehsender zugreifen - können Interessierte die Auszählung live miterleben - eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Am Wahltag aktualisiert der Vote Manager die Daten in Echtzeit und gibt dadurch ein minutengenaus Bild von der Lage. Interssierte finden hier die Wahlergebnisse zu den Erst- und Zweitstimmen aus Bleckede zu der Bundestagswahl 2025 (externer Link)

Wahlergebnisse zu den Erst- und Zweitstimmen aus dem Landkreis zu der Bundestagswahl 2025 (externer Link)

 

>>>> Wichtige Hinweise:

Hinweis 1
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bleckede wurden für die Abholung der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro - Bürgerhaus (ehemaliges Rathaus) - Zimmer 3 - zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten folgende Sonderöffnungszeiten eingerichtet:

> Samstag, 8. Februar: 9 bis 12 Uhr
> Donnerstag, 13. Februar: 8 bis 16 Uhr
> Samstag, 15. Februar: 9 bis 12 Uhr
> Donnerstag, 20. Februar: 8 bis 16 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig: Während der Öffnungszeiten einfach eine Wartemarke ziehen und bei Anzeige der Nummer in das entsprechende Zimmer gehen.

Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass an diesen Sonderöffnungszeiten nur Wahlangelegenheiten bearbeitet werden können.

Die Briefwahlunterlagen werden seit dem 06. Februar 2025 versendet und können noch bis Dienstag, 18. Februar 2025, 18 Uhr, beantragt werden.

Hinweis 2
Bleckeder Briefwahlbezirk B31 ist Stichprobenwahlbezirk für repräsentative Wahlstatistik des Landesamtes für Statistik Niedersachsen

Für wahlstatistische Auszählungen werden in diesem Briefwahlbezirk spezielle Stimmzettel verwendet, auf denen Geschlecht und Geburtsjahrgruppe aufgedruckt sind. Bei den Geburtsjahrgruppen handelt es sich um Geburtsjahrgänge, die zu zehn großen Gruppen zusammengefasst wurden, so dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind.
Die Auswertung dieser Stimmzettel für die statistischen Zwecke erfolgt getrennt von der Stimmenauszählung nach Abschluss der Wahl. Dafür wurden gesonderte Statistikstellen beim Landesbetrieb für Statistik Niedersachsen eingerichtet.
> Dabei dürfen Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel nicht zusammengeführt werden.
> Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für einzelne Wahlbezirke dürfen nicht veröffentlicht werden.
Das Verfahren ist im Wahlstatistikgesetz geregelt und zugelassen. Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.

Die Stadt Bleckede hat zwei Briefwahlbezirke B30 (Wahlbezirk Nr. 1-5) und B31 (Wahlbezirk Nr. 6-16). Der Briefwahlbezirk B31 wurde als Stichprobenwahlbezirk für die repräsentative Wahlstatistik vom Landesamt für Statistik Niedersachsen ausgewählt.

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Vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Der Bundespräsident hat den Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst. Als Wahltermin für die vorgezogene Wahl des 21. Deutschen Bundestages wurde Sonntag, 23. Februar 2025, festgelegt.

1. Wer ist zur Bundestagswahl wahlberechtigt?
Wahlberechtigt nach § 12 Bundeswahlgesetz (BWG) sind grundsätzlich alle Deutschen, die am Wahltag
> das 18. Lebensjahr vollendet haben
> seit mindestens drei Monaten - also mindestens seit dem 23. November 2024 - ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
> nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 13 BWG) und
> in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.

2. Wer steht automatisch im Wählerverzeichnis?
In das Wählerverzeichnis werden grundsätzlich alle Wahlberechtigten eingetragen, die am Stichtag Sonntag, 12. Januar 2025, bei der Meldebehörde mit Hauptwohnung gemeldet sind. Davon ausgenommen sind unter anderem die im Ausland lebenden Deutschen, die zwecks Wahlteilnahme einen gesonderten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen müssen (siehe Nummer 3).

3. Wer kann/muss einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen?
> Variante 1: Deutsche im Ausland (§ 12 Abs. 2 BWG i. V. m. § 16 Abs. 2 Nr. 2 BWO)
Bei einem Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann eine Wahlberechtigung vorliegen, wenn nach Vollendung des 14. Lebensjahres ein dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bestand und dieser nicht länger als 25 Jahre zurück liegt.
> Variante 2: Bestand ein solcher Aufenthalt nicht, kann eine Wahlberechtigung aufgrund persönlicher und unmittelbarer Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und entsprechender Betroffenheit bestehen.
> Bei beiden Varianten ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen. Bei Variante 1 ist Anlage 2 der BWO zu benutzen, die auch elektronisch an die zuständige Gemeinde übermittelt werden kann; bei Variante 2 ist Anlage 2a BWO zu verwenden, die unterschrieben im Original bei der zuständigen Gemeinde vorliegen muss.
Nähere Informationen zur Wahlteilnahme sowie das jeweilige Antragsformular zum Download (externer Link) erhalten Auslandsdeutsche auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.

>>>> Wichtiger Hinweis zum Wählerverzeichnis <<<<
Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens 02. Februar 2025 bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde in Deutschland eingegangen sein muss: Auslandsdeutsche, die Ihren Hauptwohnsitz zuletzt in Bleckede hatten, schicken ihren Antrag auf „Eintragung in das Wählerverzeichnis“ an:

Stadt Bleckede
Einwohnermeldeamt
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede

> Bei Variante 1: Hier kann der Antrag auf „Eintrag in das Wählerverzeichnis“ auch per Mail an rathaus@bleckede.de geschickt werden.
> Bei Variante 2: Der Antrag muss ausschließlich im Original mit der Post an die angegebene Adresse der Stadt Bleckede zugesendet werden. Die Postlaufzeiten sind dabei zu beachten.

> Variante 3: Deutsche, die keinen Wohnsitz im Wahlgebiet haben, sich aber dort gewöhnlich aufhalten oder die sich in einer Justizvollzugsanstalt oder entsprechenden Einrichtung befinden und mangels gemeldeten Wohnsitz nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen sind, müssen ebenfalls einen gesonderten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Anderenfalls ist eine Teilnahme an der Bundestagswahl nicht möglich. Auch für diesen Antrag gilt die Einreichungsfrist bis zum 02. Februar 2025.

Der Antrag muss unterschrieben im Original eingehen bei der
Stadt Bleckede
Einwohnermeldeamt
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede

4. Wahlbenachrichtigung und Briefwahl
> Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab der 3. KW versendet und sollten bis zum Ende der 4. KW bei den Wahlberechtigten im Briefkasten liegen.
> Die Briefwahlunterlagen können entweder mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder online zum Beispiel durch Nutzung des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
> Darüber hinaus kann ein Briefwahlantrag auch formlos per E-Mail an rathaus@bleckede.de oder postalisch unter Angabe des Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnsitzadresse gestellt werden.
> Wenn die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Anschrift versendet werden sollen, ist zusätzlich diese Adresse genau anzugeben; bei Versand in das Ausland ist auch der entsprechende Staat mitzuteilen.
> Weitere nützliche Informationen können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen.

>> Grundsätzliche Informationen zur Briefwahl bietet die Bundesregierung auf ihrer Internetseite an (externer Link)

5. Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines
Die nachfolgenden Informationen unterstützen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bleckede bei der Beantragung ihres Wahlscheines.

1. Briefwahlunterlagen Online beantragen
Bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie die Briefwahlunterlagen hier online beantragen (interner Link). Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend zugeschickt.

Bitte beachten Sie bei der Online-Beantragung:
-> Die Zusendung der Briefwahlunterlagen ist vorraussichtlich erst ab der 7. Kalenderwoche möglich.
-> Die Angaben in Ihrem Online-Briefwahlantrag werden mit Ihrem Eintrag in dem Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl abgeglichen. Ein erfolgreicher Online-Antrag gelingt deshalb nur, wenn Sie alle Pflichtfelder im Formular ausfüllen.
-> Für die rechtzeitige Zustellung können die Briefwahlunterlagen nur bis Dienstag, 18. Februar 2025, 18 Uhr online beantragt werden.

2. Persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen
Alternativ können Sie die Wahlunterlagen ab Anfang der 7. Kalenderwoche persönlich unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Personalausweises zu folgenden Zeiten im Bürgerhaus - Briefwahlbüro - Zimmer 3, Frau Hencke und Frau Schumacher beantragen, die Wahlunterlagen gleich mitnehmen und/oder auch gleich vor Ort wählen:

Zu den Öffnungszeiten des Bürgerhauses
Montag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 13 bis 18 Uhr
Mittwoch bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

sowie zusätzlich am
Samstag, 8. Februar: 9 bis 12 Uhr
Donnerstag, 13. Februar: 8 bis 16 Uhr
Samstag, 15. Februar: 9 bis 12 Uhr
Donnerstag, 20. Februar: 8 bis 16 Uhr

Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 müssen spätestens am Sonntag, 23. Februar 2025, 18 Uhr, beim Wahlamt Landkreises Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die Wählerin / der Wähler Sorge zu tragen.

>>>> Wichtige Hinweise zur Briefwahl <<<<
> Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2025 erst ausgegeben beziehungsweise versendet werden können, wenn die Stimmzettel gedruckt sind und der Stadt Bleckede vorliegen. Voraussichtlich ist dies Anfang der 7. Kalenderwoche möglich. Der Antrag zur Briefwahl kann aber schon vorher gestellt werden.
> Der Zeitraum für die Briefwahl wird sich bei der vorgezogenen Bundestagswahl von regulär vier auf ca. zwei Wochen halbieren.
> Wer bei der Briefwahl Postrisiken vermeiden will, sollte das Briefwahlbüro persönlich aufsuchen, um direkt vor Ort zu wählen. Aufgrund des kurzen Zeitfensters für die Briefwahl bitten wir jetzt schon um Verständnis für etwaige Bearbeitungs- und Wartezeiten.
> Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte nach Möglichkeit keinen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, sondern am Wahlsonntag im Wahllokal von seinem Urnenwahlrecht Gebrauch machen.
> Achtung: Wer bereits einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann ohne den Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen.

6. Bekanntmachungen

Bekanntmachung zur Bundestagswahl 2025 - 1. Korrektur (PDF-Datei)

Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 2025 (PDF-Datei)