Ansprechpartner & mehr

Wahlen

Bundestagswahl 2021

Beantragung eines Wahl- / Abstimmungsscheines für die Bundestagswahl am 26. September 2021
Die nachfolgenden Informationen unterstützen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bleckede bei der Beantragung eines Wahlscheines, falls sie verhindert sind oder statt in ihrem Wahlraum durch Briefwahl wählen möchten.

So erhalten Sie Ihre Briefwahlunterlagen:
1. Briefwahlunterlagen Online beantragen
Bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie die Briefwahlunterlagen hier online beantragen (interner Link). Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend zugeschickt.

Bitte beachten Sie bei der Online-Beantragung:
-> Die Zusendung der Briefwahlunterlagen ist erst ab der 35. Kalenderwoche möglich.
-> Die Angaben in Ihrem Online-Briefwahlantrag werden mit Ihrem Eintrag in dem Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl abgeglichen. Ein erfolgreicher Online-Antrag gelingt deshalb nur, wenn Sie alle Pflichtfelder im Formular ausfüllen.
-> Für die rechtzeitige Zustellung können die Briefwahlunterlagen nur bis Mittwoch, 22. September 2021, 16 Uhr online beantragt werden.

2. Persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen
Alternativ können Sie die Wahlunterlagen ab Montag, 30. August 2021, auch persönlich zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Bleckede unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Personalausweises beantragen: im Einwohnermeldeamt (Bürgerhaus) - nach Ziehung einer Wartemarke. Hier können Sie die Wahlunterlagen gleich mitnehmen.

Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2021 müssen spätestens am Sonntag, 26. September 2021, 18 Uhr, beim Wahlamt Landkreises Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die Wählerin / der Wähler Sorge zu tragen.

Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Wahltermin der Bundestagswahl 2021
Die Wahlperiode des 19. Deutschen Bundestages hat mit ihrer konstituierenden Sitzung am 24. Oktober 2017 begonnen. Laut dem Grundgesetz, das den Zeitrahmen vorgibt, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz), muss der Wahltermin demnach innerhalb der Zeitspanne von Mittwoch, dem 25. August 2021 und Sonntag, dem 24. Oktober 2021 liegen.
Der Bundespräsident hat in Abstimmung mit der Bundesregierung den Wahltag auf

Sonntag, 26. September 2021,

festgelegt.

Wer durfte wählen?
Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) sind Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben, also Deutscher oder Deutsche sind und einen deutschen Personalausweis haben,
• wenn sie am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet haben und
• seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistages),
• nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
• in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Die Wählerverzeichnisse werden von der Gemeinde geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern sie nicht vergessen haben, sich in ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!