Der Antrag auf öffentliche Bestellung sollte schriftlich gestellt werden. Es muss angegeben werden, ob die antragstellende Person allgemein oder nur für bestimmte Arten von Versteigerungen, das heißt für ein bestimmtes Sachgebiet, bestellt werden möchte.
Die zuständige Stelle überprüft anhand dieser Angaben und der eingereichten Unterlagen, ob die antragstellende Person die Voraussetzungen erfüllt.
Zur Überprüfung der Sachkunde kann die zuständige Stelle Referenzen einholen, sich Unterlagen über die durchgeführten Versteigerungen vorlegen lassen und Stellungnahmen von Dritten oder einem Fachgremium einholen. Wenn antragstellende Person die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung erfüllt, wird sie vereidigt und erhält eine Bestellungsurkunde und den Bestellungsbescheid.
Die Bestellung kann allgemein ausgesprochen oder auf bestimmte Arten von Versteigerungen beschränkt werden, soweit für diese ein Bedarf an Versteigererleistungen besteht. Sie kann auch inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung versehen und mit Auflagen verbunden werden. Die Bestellung gilt für das gesamte Bundesgebiet. Öffentlich bestellte Versteigerinnen/Versteigerer sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen.