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Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit

Stadt Bleckede - Zulassungsstelle

Postanschrift:
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede

Leistungsbeschreibung

Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Erteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der Zulassung des Fahrzeugs bei der zuständigen Stelle zu stellen. Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • bisherige Kennzeichen (nicht bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen)
  • Versicherungsbestätigung nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
  • deren Ausweise

wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt oder gelöscht wurde:

  • Abmeldebescheinigung

Die Unterlagen können im Einzelfall – vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung – um weitere Nachweise zu ergänzen sein. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

§ 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Spezielle Hinweise - Welche Unterlagen werden benötigt?

Aufgrund einer Vielzahl von Fälschungen ist der Original-Hauptuntersuchungsbericht vorzulegen. Der Eintrag im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I reicht nicht aus.

Wenn Sie nicht mehr über den Originalbericht verfügen, können Sie sich bei der technischen Prüfstelle eine Zweitschrift des Untersuchungsberichtes ausdrucken lassen. Diese Regelung gilt natürlich nicht für Fahrzeuge, die aufgrund ihres geringen Alters noch keiner Hauptuntersuchung unterzogen wurden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann es vorab bei der zuständigen Stelle besorgt und zu Hause ausgefüllt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann der Antrag auch als Online-Dienst über das Internet gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das Hauptzollamt eine Kraftfahrzeugsteuer festgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

Wichtige Informationen zum Thema

Anschrift

Öffnungszeiten

Mo: 08.00 - 12.00 Uhr
Di: 13.00 - 18.00 Uhr
Mi - Fr: 08.00 - 12.00 Uhr

Mitarbeiter

Frau Hölscher
Kfz-Zulassungsstelle
Abteilung:Fachbereich III - Bürgerservice, Ordnung und Bildung
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede
Raum:
Bürgerhaus - Zimmer 7
Telefon
05852 977-92
Fax
05852 977-99
Zuständig für:
Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen, Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen, Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe, Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes, Kraftfahrzeug Meldung technische Änderung, Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land, Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust, Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kleines Motorradkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung kleines Kennzeichen, Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land, Prüf- und Siegelplaketten Ersatz, Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel), Wiederzulassung eines Fahrzeugs, Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land, Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland), Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen), Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung, Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung, Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz, Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung, Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
Frau N.N.
Kfz-Zulassungsstelle
Abteilung:Fachbereich III - Bürgerservice, Ordnung und Bildung
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede
Raum:
Bürgerhaus - Zimmer 6
Telefon
05852 977-16
Fax
05852 977-99
Zuständig für:
Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen, Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen, Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe, Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes, Kraftfahrzeug Meldung technische Änderung, Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land, Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust, Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kleines Motorradkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung kleines Kennzeichen, Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land, Prüf- und Siegelplaketten Ersatz, Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel), Wiederzulassung eines Fahrzeugs, Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land, Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland), Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen), Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung, Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung, Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz, Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung, Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
Frau Toeppich
Kfz-Zulassungsstelle
Abteilung:Fachbereich III - Bürgerservice, Ordnung und Bildung
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede
Raum:
Bürgerhaus - Zimmer 8
Telefon
05852 977-18
Fax
05852 977-99
Zuständig für:
Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen, Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen, Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe, Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes, Kraftfahrzeug Meldung technische Änderung, Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land, Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust, Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kleines Motorradkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung kleines Kennzeichen, Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land, Prüf- und Siegelplaketten Ersatz, Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel), Wiederzulassung eines Fahrzeugs, Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land, Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland), Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen), Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung, Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung, Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz, Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung, Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz

Online Dienste

Formulare

Antrag auf Steuervergünstigung für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

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