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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Meldung - Unfall

Stadt Bleckede - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Postanschrift:
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede

Leistungsbeschreibung

Das Austreten wassergefährdender Stoffe wie Säuren oder Mineralöle in nicht unbedeutender Menge (ab 10 l), die aus Leitungen, Anlagen oder Fahrzeugen austreten und in den Boden, die Kanalisation oder in Gewässer gelangen können, muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Die zuständige Stelle benötigt möglichst genaue Angaben über

  • den Ort und Zeitpunkt des Vorfalls,
  • die Art und Menge des wassergefährdenden Stoffes sowie
  • die Art der befürchteten oder eingetretenen Gefährdung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Außerhalb der Dienstzeit ist eine Meldung bei der Feuerwehreinsatzleitstelle (Tel. 112) oder der nächstgelegenen Polizeidienststelle möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss unverzüglich erfolgen.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Wichtige Informationen zum Thema

Anschrift

Öffnungszeiten

Mo: 08.00 - 12.00 Uhr
Di: 13.00 - 18.00 Uhr
Mi - Fr: 08.00 - 12.00 Uhr

Mitarbeiter

Herr Jatzkowski
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abteilung:Fachbereich I - Bürgerservice, Bildung, Personal
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede
Raum:
Bürgerhaus - Zimmer 5
Telefon
05852 977-20
Fax
05852 977-99

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