Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an inländischen Grundstücken und deren Bebauung. Die Grundsteuer muss der Eigentümer oder der Erbpachtnehmer zahlen. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden. Gesetzliche Grundlage ist das Grundsteuergesetz.
Im Jahr 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Verwendung der bisherigen Einheitswerte für verfassungswidrig. Nachdem zwischen Bund und Ländern keine Einigung hinsichtlich der Neugestaltung erreicht werden konnte, wurde im Jahr 2019 eine Grundsteuerreform beschlossen. Diese sieht ein Bundesmodell vor, die Länder haben aber die Möglichkeit abweichende Modelle zu erstellen. Einige Bundesländer - wie das Land Niedersachsen - haben daraufhin eigene Grundsteuergesetze erlassen.
Zum 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. Hintergrund sind ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das Ziel, die Grundsteuer auf eine zeitgemäße, nachvollziehbare und gerechte Grundlage zu stellen. Das umfangreiche Reformvorhaben ist für Land, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung. Deshalb informieren Landesregierung und kommunale Spitzenverbände knapp ein Jahr vor dem Inkrafttreten gemeinsam, um wesentliche Fragen kompakt und verständlich für die Menschen zu beantworten. Dazu haben sie das gut zweiseitige Dokument "Grundsteuerreform in Niedersachsen - Was heißt das für die Steuerpflichtigen" entwickelt, dass Interessierte hier herunterladen können:
"Grundsteuerreform in Niedersachsen - Was heißt das für die Steuerpflichtigen" (PDF-Datei)
Für weitere Informationen über die Grundsteuerreform nutzen Sie bitte nachfolgende Links:
> Alle Regelungen der Länder und die wichtigsten Informationen zur Reform im Überblick
Grundsteuerreform | Offizielle Seite der Länder - GrundsteuerReform (externer Link)
> Weitere Fragen zur Grundsteuerreform können hier gestellt werden
Steuerchatbot - Ihre Fragen zur Grundsteuerreform (externer Link)