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Steuern und Abgaben

Steuern und Abgaben der Stadt Bleckede

Ohne Einnahmen können Kommunen ihre verpflichtenden Aufgaben wie zum Beispiel die Durchführung von Wahlen und das Standesamt aber auch wichtige Projekte zur Daseinsvorsorge nicht finanzieren. Neben Steueraufkommen und staatlichen Zuweisungen sind Steuern und Abgaben wichtige Einnahmequellen für Kommunen. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung kommunaler Steuern und Abgaben sind die entsprechenden Satzungen, die durch den Rat der Kommune beschlossen werden.

Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die verschiedenen Steuern und Abgaben, die die Stadt Bleckede erhebt. Dazu zählen allgemeine Informationen über die jeweilige Steuer bzw. Abgabe, die jeweiligen Fristen und Rechtsgrundlagen sowie FAQs und die entsprechenden Online-Formulare.

Hinweis: Die Seite befindet sich derzeit im Aufbau und wird um weitere Informationen ergänzt.

Beherbergungsteuer

Der Rat der Stadt Bleckede hat in seiner Sitzung am 14. März 2024 die "Satzung Muster der Steuererklärung zur Beherbergungssteuer der Stadt Bleckedeüber die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben" (Beherbergungssteuer) beschlossen. Diese tritt zum 01. Juli 2024 in Kraft.

Die Beherbergungssteuer - oft auch Bettensteuer genannt - ist eine örtliche Aufwandssteuer. Die Erträge aus der Beherbergungssteuer leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der vielfältigen Angebote und Leistungen der Stadt Bleckede.

> Gegenstand der Besteuerung ist die Übernachtung in einer Beherbergungseinrichtung.
> Die Steuer beträgt 4 Prozent des Brutto-Übernachtungspreises (incl. Umsatzsteuer).
> Der Betreiber / die Betreiberin der Beherbergungseinrichtung kann die an die Stadt Bleckede abzuführende Beherbergungssteuer an den Gast weitergeben.
> Die von der Steuer betroffenen Betriebe sind in den FAQs und der Satzung genannt.

Abgabe
> Beherbergungsbetriebe geben ihre Steuererklärung für die Beherbergungssteuer hier online ab (Interner Link zum Digitalen Rathaus: Rubrik "Steuern und Abgaben"). In ein Muster des Online-Formulars kann hier eingesehen werden (PDF-Datei).
> Die Steuererklärung ist jeweils bis zum 31. Januar eines Jahres für das Kalendervorjahr zu erstellen.

FAQs und Satzung
> In den FAQs zur Beherbergungssteuersatzung der Stadt Bleckede (PDF-Datei) erhalten Sie weitere Informationen über die Beherbergungssteuer. Die Datei wird laufend aktualisiert.
> Hier können Sie in die Satzung der Stadt Bleckede über die „Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben“ (Beherbergungssteuer) einsehen (PDF-Datei).

Kostenübernahmeerklärung
Für die Bestätigung der Übernahme der Unterkunftskosten bei Dienstreisen steht hier ein Muster für Arbeitgeber als PDF-Datei zur Verfügung.

Kontakt:
steueramt@bleckede.de

 

 

 

Grundsteuerreform

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an inländischen Grundstücken und deren Bebauung. Die Grundsteuer muss der Eigentümer oder der Erbpachtnehmer zahlen. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden. Gesetzliche Grundlage ist das Grundsteuergesetz.

Im Jahr 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Verwendung der bisherigen Einheitswerte für verfassungswidrig. Nachdem zwischen Bund und Ländern keine Einigung hinsichtlich der Neugestaltung erreicht werden konnte, wurde im Jahr 2019 eine Grundsteuerreform beschlossen. Diese sieht ein Bundesmodell vor, die Länder haben aber die Möglichkeit abweichende Modelle zu erstellen. Einige Bundesländer - wie das Land Niedersachsen - haben daraufhin eigene Grundsteuergesetze erlassen.

Zum 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. Hintergrund sind ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das Ziel, die Grundsteuer auf eine zeitgemäße, nachvollziehbare und gerechte Grundlage zu stellen. Das umfangreiche Reformvorhaben ist für Land, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung. Deshalb informieren Landesregierung und kommunale Spitzenverbände knapp ein Jahr vor dem Inkrafttreten gemeinsam, um wesentliche Fragen kompakt und verständlich für die Menschen zu beantworten. Dazu haben sie das gut zweiseitige Dokument "Grundsteuerreform in Niedersachsen - Was heißt das für die Steuerpflichtigen" entwickelt, dass Interessierte hier herunterladen können:

"Grundsteuerreform in Niedersachsen - Was heißt das für die Steuerpflichtigen" (PDF-Datei)

 

Für weitere Informationen über die Grundsteuerreform nutzen Sie bitte nachfolgende Links:
> Alle Regelungen der Länder und die wichtigsten Informationen zur Reform im Überblick
Grundsteuerreform | Offizielle Seite der Länder - GrundsteuerReform (externer Link)

> Weitere Fragen zur Grundsteuerreform können hier gestellt werden
Steuerchatbot - Ihre Fragen zur Grundsteuerreform (externer Link)