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Wahl der Jugendschöffen und der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023

Die Stadt Bleckede sucht ab sofort Interessierte, die für die Amtszeit von 2019 bis 2023 als Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen vor dem Jugendgericht oder als Schöffen und Hilfsschöffen für das Amtsgericht Lüneburg und die Strafkammer des Landgerichts Lüneburg tätig sein möchten.

Schöffe kann jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren werden, der mindestens ein Jahr in der Stadt Bleckede wohnt und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Außerdem sollte jeder gesundheitlich zu dem Amt fähig sein und sich in keinen Vermögensverfall befinden.

Juristische Vorkenntnisse brauchen Schöffen und Hilfsschöffen nicht, wären aber von Vorteil. Auch Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen benötigen keine juristischen Vorkenntnisse, sollten aber erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Die Stimme der Schöffen hat gleichermaßen Gewicht wie die des Richters, die Schöffen sind an keine Weisungen gebunden – außer an das Gesetz.

Für die Tätigkeit als Schöffe vor Gericht müssen Arbeitgeber eine Freistellung gewähren. Diese erhalten – ja nach Berufsgruppe – eine Aufwandsentschädigung.
Zudem werden die Fahrkosten erstattet.

Der Schöffe wird an ca. sechs bis sieben Verhandlungstagen im Jahr am Gericht tätig sein.

Wer Interesse an diesem Amt hat, sollte sich für die Wahl zum Jugendschöffen bis spätestens 15.03.2018 bzw. für die Wahl zum Schöffen bis zum 28.05.2018 in der Stadtverwaltung bei Herrn Andreas Gehrke, Zimmer 10, Tel. 0 58 52 / 977-34, melden, um sich dort in die Vorschlagsliste eintragen zu lassen. Ein Bewerbungsformular kann hier heruntergeladen werden: Schöffe  Jugendschöffe.

Die endgültige Vorschlagsliste wird dann vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Lüneburg erstellt.