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Per Mausklick ins digitale Bücherregal: E-Ausleihe jetzt auch an Bibliotheken Bleckede und Scharnebeck

Einloggen, auswählen, herunterladen: Die digitale Ausleihe von elektronischen Medien ist nun auch über die Bibliotheken Bleckede und Scharnebeck möglich. Bereits Anfang des Jahres sind diese dem niedersächsischen Verbund NBib24 und dem „Onleihe“-System beigetreten. Mit Hilfe der neuen Technik kann jeder Bibliothekskunde von zu Hause oder unterwegs rund um die Uhr e-Medien ausleihen.

Interessierte brauchen lediglich ein elektronisches Gerät wie PC, Laptop, E-Reader, Tablet oder Smartphone, außerdem einen Internetzugang und einen gültigen Bibliotheksausweis. Besonderer Vorteil: „Der zusätzliche Service ist für Bibliothekskunden kostenlos“, erklärt Hilke Cordes-Heick, Leiterin der Bibliothek in Scharnebeck. „Auch Mahngebühren entfallen ganz, denn nach Ablauf der Leihfrist lässt sich die Datei einfach nicht mehr öffnen.“

Im Bestand der Onleihe befinden sich Bücher, Hörbücher, Musik, Videos, Zeitschriften und Zeitungen für Erwachsene, Kinder und Jugendliche. Alle Medien sind dabei mit einem digitalen Kopierschutz versehen. Die Ausleihfristen unterscheiden sich je nach Medium. „Das ist nicht nur für den Urlaub eine tolle Möglichkeit, möglichst viele Medien mit im Reisegepäck zu haben“, so Hilke Cordes-Heick.

Kunden können den Medienbestand auf dem Internetportal oder mit der Onleihe-App durchforsten. Zum Ausleihen meldet man sich mit den Zugangsdaten des Bibliotheksausweises an. Mit wenigen Klicks wird die Datei auf das Endgerät übertragen. Öffnen lässt sie sich dann mit der Adobe-ID, die man einmalig einrichten muss. Wer den Service erst ausprobieren möchte, kann sich vor Ort einen E-Book-Reader ausleihen. Bei Fragen stehen auch die Bibliotheksmitarbeiterinnen zur Verfügung.

Viele Antworten zum Thema sowie eine Liste aller teilnehmenden niedersächsischen Bibliotheken finden Sie unter www1.onleihe.de/nbib24/. Die Bibliothek Bleckede finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 1. März 2018