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Bleckeder Spielplätze wurden generalüberholt

Innerhalb von zwei Jahren wurden alle 21 Spielplätze in Bleckede und den Ortsteilen auf Mängel überprüft und zum Teil grundlegend erneuert.

Nicht nur die 14 öffentlich zugänglichen Spielplätze im Stadtgebiet wurden im Sommer 2016 überprüft, sondern auch die drei zeitweise öffentlichen Plätze in den Schulen sowie die vier nicht öffentlich zugänglichen Plätze im Waldbad und in den Kindertagesstätten. Die Prüfung ergab, dass von den vorhandenen Spielgeräten 63 wegen Mängel und Gefährdungen entfernt werden und 48 repariert oder umgesetzt werden mussten, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.
 
Auf dieser Grundlage wurden in enger Zusammenarbeit mit Arbeitskreisen, Bürgern und Fachpersonal der betroffenen Einrichtungen in den letzten anderthalb Jahren die Spielplätze grundlegend erneuert: von der Anschaffung über 80 neuer Spielgeräte, über die Errichtung von acht neuen Einfriedungen, bis zur Pflanzung von weiteren Bäumen und der Anpassung der vorhandenen Bepflanzung. Darüber hinaus wurden auf allen 21 Spielplätzen die Fallschutzflächen nach der aktuellen DIN-Norm erweitert oder neu angelegt sowie eine neue Beschilderung aufgestellt. Spielplatz auf dem Schlosshof (c) Anke BorchhardtInsgesamt investierte die Stadt Bleckede über 270.000 Euro für die Anschaffung neuer Spielgeräte und 40.000 Euro für Einfriedungen, Reparaturen und Schilder.

Für die öffentlich zugänglichen Spielplätze in der Kernstadt engagierte sich ein Arbeitskreis aus Mitgliedern des Stadtrates und der Verwaltung. Aber auch die Bürger beteiligten sich und unterstützen in mehreren Samstagsaktionen den Aufbau neuer Spielgeräte in Bleckede und Wendewisch. Die Spielplatzerneuerung und -instandsetzung bei den Schulen und Kindergärten sowie im Waldbad erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den Leitungen und dem Fachpersonal. Die Maßnahmen an der Elbtalgrundschule werden in Zusammenhang mit den aktuellen Erweiterungen zur Ganztagsschule umgesetzt. Bei allen Arbeiten unterstützten die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes mit Rat und Arbeitskraft.

Damit die Kinder lange Freude an den neugestalteten Spielplätzen haben, wurde neben einer Spielplatzsatzung auch eine Dienstanweisung für die Mitarbeiter der betroffenen Einrichtungen, den Mitarbeitern des Bauhofes und den Hausmeistern der Grundschulen erarbeitet. Sie regelt, wer welche Schäden an den Spielgeräten melden muss und wer die Geräte bis zur Reparatur sperren darf. Veranschaulicht wurde dies durch die kürzlich stattgefundene Schulung der Mitarbeiter über die „Visuelle und operative Inspektion der Spielgeräte“.