Als öffentliche Auftraggeberin ist die Stadt Bleckede verpflichtet, Auftragsvergaben nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung oder Verhandlungsvergaben zu veröffentlichen, wenn der Auftragswert einen bestimmten Wert erreicht oder überschreitet.
Mit dem Ziel, mögliche Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) bei Auftragsvergaben effektiv vorzubeugen, müssen im Sinne einer nachträglichen Transparenz vom Auftraggeber Mindestangaben über die vergebenen Aufträge veröffentlicht werden. Dies wird „Ex-Post-Transparenz“ genannt.
Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO ist nach
- beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und
- Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb
über jeden vergebenen Auftrag der einen Auftragswert von 25.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer überschreitet, zu informieren.
Die Mindestangaben sind unmittelbar im Anschluss an das durchgeführte Vergabeverfahren zu veröffentlichen.
Die Stadt Bleckede, Lüneburger Straße 2, 21354 Bleckede, hat in den vergangenen drei Monaten folgende Aufträge vergeben, die unter oben genannten Regelungen fallen: