Die nachfolgenden Links verweisen auf verlässliche Quellen und unterliegen einer ständigen Aktualisierung:
Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit (COVID-19) | Robert-Koch-Institut (externer Link)
Risikogebiete | Robert-Koch-Institut (externer Link)
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus | Robert-Koch-Institut (externer Link)
Tagesaktuelle Zahlen der weltweit Erkrankten | Weltgesundheitsorganisation (WHO) (externer Link)
Tagesaktuelle Informationen für Touristiker, Gastgeber sowie Gäste der Flusslandschaft Elbe (externer Link)
Aktuelle Inzidenz-Ampel für Niedersachsen (externer Link)
Bürgertelefon des Landkreises Lüneburg
Das Corona-Bürgertelefon des Landkreises ist seit dem 1. Februar 2023 zur Telefonzentrale des Landkreises weitergeleitet: Anrufende mit Fragen zum Coronavirus erhalten kompetente Antworten unter der allgemeinen Landkreis-Infonummer 04131 26-0. Umfangreiche Infos finden Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf der eigens eingerichteten Website www.landkreis-lueneburg.de/corona
Maßnahmen gegen das Corona-Virus ab dem 1. März 2023
Die Landesregierung in Hannover und der Landkreis Lüneburg haben ihre Maßnahmen gegen das Coronavirus angepasst:
> Isolationspflicht aufgehoben: Menschen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben, müssen nicht mehr in Quarantäne. Die Absonderungsverordnung gilt seit dem 1. Februar 2023 nicht mehr.
> Wer erkrankt, sollte - wie bei jeder anderen Infektionskrankheit - zuhause bleiben – um zu genesen und das Virus nicht weiterzutragen. Erkrankte gehen zum Arzt, wenn eine Krankschreibung benötigt wird, oder nutzen die telefonische Krankschreibung, die noch bis März 2023 möglich ist. Die Infektion sollte weiterhin ernst genommen werden. Schützen Sie sich und andere, indem Sie weiterhin Masken nutzen und freiwillig zu Hause bleiben, wenn Sie sich nicht gut fühlen.“
> Maskenpflicht: Eine Maskenpflicht besteht nur noch für Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern und evtl. in Arztpraxen.
> Testpflicht: Die Testpflicht wurde aufgehoben.
> Impfmöglichkeiten: Haus- und Kinderarztpraxen sowie teilweise auch Apotheken bieten Impfungen gegen das Corona-Virus an, die Impfungen sind weiterhin kostenfrei. Die Website www.mein-apothekenmanager.de weist Apotheken aus, die Covid-19-Impfungen anbieten.
Alle Informationen zum Coronavirus, zu gesetzlichen Regelungen und Impfmöglichkeiten gibt es weiterhin unter www.landkreis-lueneburg.de/corona.
Was gilt aktuell für den Landkreis Lüneburg?
Die aktuellen Regelungen für den Landkreis Lüneburg veröffentlicht der Landkreis Lüneburg auf seiner Corona-Homepage unter der Rubrik "Gesetzliche Regelungen" (externer Link)
Lüftungsanlagen für die städtischen Grundschulen - wie stellt sich die Stadt Bleckede dazu auf?
Informationen zu der Thematik finden Sie hier (PDF-Datei)
(Stand: 29. Juli 2021)
Corona-Warn-App
Die Bundesregierung hat im Google-Store und im App-Store die Corona-Warn-App veröffentlicht. Die App soll die Nachverfolgung von Kontakten erleichtern. Der Download und die Nutzung der App sind freiwillig. Die Corona-Warn-App nutzt die Bluetooth-Technik, um den Abstand und die Begegnungsdauer zwischen Personen zu messen, die die App installiert haben. Die Smartphones „merken“ sich Begegnungen, wenn die vom Robert-Koch-Institut festgelegten Kriterien zu Abstand und Zeit erfüllt sind. Dann tauschen die Geräte untereinander Zufallscodes aus. Werden Personen, die die App nutzen, positiv auf das Coronavirus getestet, können sie freiwillig andere Nutzer darüber informieren.
Mit der Nutzung der App tragen Nutzer aktiv zur Eindämmung der Pandemie bei. Je schneller Corona-positiv getestete Personen und ihre Kontaktpersonen informiert werden, desto weniger kann sich das Virus verbreiten. Die App hilft Ihnen also, sich selbst, Ihre Familie, Ihre Freunde und Ihr gesamtes Umfeld zu schützen. Ohne diese technische Hilfe müssten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter jeden Fall persönlich verfolgen.
Der Schutz der Privatsphäre wurde nach Angaben der Bundesregierung bei der Entwicklung der Corona-Warn-App sichergestellt. Die App entspricht hohen deutschen Datenschutz-Anforderungen. Um die notwendigen Anforderungen zu gewährleisten, sind sowohl der Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von Beginn an in die Entwicklung der Corona-Warn-App eingebunden gewesen.
Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund, Abruf der Information am 16. Juni 2020
Link zur Corona-Warn-App mit weiteren Informationen zur App (externer Link zur Homepage der Bundesregierung - Corona-Warn-App)