Corona-Teststation
Die Bleckeder Corona-Teststation befindet sich im Restaurant des Bleckeder Hauses - Schützenweg 1, 21354 Bleckede.
Der Zugang zur Testung erfolgt über die Terrasse des Restaurants auf der Schlossparkseite. Der Abstrich von der zu testenden Person erfolgt dabei an den Fenstern des Restaurants.
Die Ergebnisse der COVID-19-Schnelltests können als digitale Zertifikate zugeschickt werden, wodurch sich die Aufenthaltszeit am Testzentrum verkürzt. Dazu müssen die eigenen Personendaten bereits vor dem Test in der Corona-Warn-App eingetragen werden. Die App erstellt daraus einen persönlichen QR-Code, den das Testzentrum einscannt. Das Testergebnis wird mit dem QR-Code verbunden und verschickt. 15 Minuten nach dem Test muss einfach die App-Anwendung aktualisiert werden, dann liegt das Ergebnis der getesteten Person vor. Wer kein Smartphone besitzt, kann sich weiterhin sein Testergebnis in Papierform aushändigen lassen.
Öffnungszeiten
> Montag bis Freitag von 14 bis 18 Uhr
> Samstag und Sonntag von 10 bis 14 Uhr
Letzte Testmöglichkeit ist jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.
Kosten eines Bürgertests: Kostenfrei - mit Zuzahlung - mit Komplettzahlung
Seit dem 1. Juli 2022 gibt es in den niedersächsischen Corona-Testzentren für Schnelltests drei Varianten je nach Lebenssituation: kostenfrei, mit Zuzahlung oder mit Komplettzahlung.
Einen Anspruch auf einen Schnelltest ohne Zuzahlung haben folgende Personengruppen:
- Kinder unter fünf Jahren,
- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, z.B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel,
- Personen, die an einer Studie zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilnehmen,
- Personen, die den Test zur Beendigung der Quarantäne benötigen – die Absonderungsverordnung in Niedersachsen sieht keinen Freitest vor,
- Personen, die in folgenden Einrichtungen betreut werden oder dort jemanden besuchen möchten (gilt nicht für dort Beschäftigte):
• Krankenhaus
• Ambulantes Operieren
• Vorsorge- und Reha-Einrichtungen
• Dialyse
• Tagesklinik
• Entbindungseinrichtungen
• voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen (Pflegeheime, Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Tagespflege, etc.)
• Ambulante Pflegedienste
• Obdachlosenunterkunft
• Unterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge
• vollstationäre und ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
• Einrichtungen für berufliche Reha
- Personen, die ein persönliches Budget nach § 29 SGB IX bekommen oder von jemandem beschäftigt werden, der ein solches Budget bekommt,
- Pflegepersonen, die nicht gewerbsmäßig jemanden pflegen, z.B. Kinder, die die pflegebedürftigen Eltern pflegen,
- Personen, die mit einer mit dem Corona-Virus infizierten Person in demselben Haushalt leben.
Einen Anspruch auf einen Schnelltest mit Zuzahlung in Höhe von drei Euro haben folgende Personengruppen:
- Personen, die eine Veranstaltung im Innenraum besuchen möchten,
- Personen, die Kontakt haben zu Personen, die
1. 60 Jahre alt oder älter sind oder
2. aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko haben, schwer an COVID19 zu erkranken,
- Personen mit einer roten Corona-Warn-App.
Die Personen müssen gegenüber den Teststationen nachweisen, dass sie zu einer der berechtigten Personengruppen gehören. Die Teststationen müssen das dokumentieren.
Wer nicht zu den Personengruppen gehört, zahlt einen Schnelltest in voller Höhe aus eigener Tasche. Die Teststationen entscheiden selbst über den Preis. Der DRK, der das Testzentrum in Bleckede betreibt, berechnet bei einem Schnelltest mit Komplettzahlung 7,00 Euro.
Ausführliche Infos zur aktuellen Coronavirus-Testverordnung unter www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/coronavirus-testverordnung.html
Corona-Nachverfolgung per Onlinefragebogen: Positiv Getestete müssen sich aktiv beim Gesundheitsamt melden - Quarantäne für 10 Tage gilt automatisch per Gesetz - Gesundheitsamt muss nicht anordnen
Ab sofort benötigt das Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg die aktive Mithilfe von positiv Getesteten, um deren Kontakte nachzuverfolgen und zu informieren. Dazu wenden sich Betroffene direkt an den Landkreis - und zwar über die Corona-Themenseite https://corona.landkreis-lueneburg.de. Dort finden sie einen Onlinefragebogen. Diesen füllen sie aus und schicken ihn an das Gesundheitsamt, sobald sie ihr positives Testergebnis von der Arztpraxis oder direkt vom Labor erhalten. Neu ist auch: Einen Anruf vom Gesundheitsamt gibt es erstmal nicht. Unter Quarantäne stehen Betroffene bereits automatisch, wenn ihr Corona-Test positiv ist - so legt es die Corona-Absonderungsverordnung des Landes Niedersachsen vom 14. Januar 2022 fest. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist dafür nicht notwendig.
Wichtige Fälle finden: Onlinefragebogen hilft: Mit dem Onlinefragebogen, den positiv Getestete ausfüllen, erhält das Gesundheitsamt wichtige Informationen über den Fall: Wie ist der Impfstatus? Besucht die Person eine Kita, Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung? Lebt sie in einem Pflegeheim? Wo arbeitet sie? Wie viele Kontakte gab es? Diese Daten werden ausgewertet und die Fälle nach Bedeutung und Risiko sortiert. Oberste Priorität haben Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Pflegeheime, weil dort so viele Menschen auf engem Raum zusammen sind. Hier ermittelt das Corona-Team im Hintergrund und entscheidet dann im Einzelfall, ob und für wen eine Quarantäne erforderlich ist. Außerdem achten die Mitarbeitenden darauf, ob bei Hygienemaßnahmen nachgesteuert werden muss oder kurzfristig zusätzliche Tests notwendig sind.
Auf der Internetseite mit dem Fragebogen finden positiv getestete Personen Hinweise auf ihre Quarantänedauer und die Bitte, enge Kontaktpersonen über die Corona-Infektion zu informieren und eine Liste ans Gesundheitsamt zu senden. Wer mehr als zehn Minuten ohne Maske zusammen war, muss für zehn Tage in Isolation. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Menschen mit Booster-Impfung, frischer zweiter Impfung oder kürzlich Genesene. Nach 7 Tagen kann man sich per zertifiziertem Schnelltest freitesten lassen, bei Kita- und Schulkindern geht dies oft bereits nach 5 Tagen. Eltern oder Geschwister von Kindern, die in Klassen- oder Gruppenquarantäne sind, müssen nicht zu Hause bleiben. Wer die Möglichkeit hat, kann natürlich freiwillig in Isolation gehen. Es gibt aber keine Verpflichtung dazu.
Wichtig zu wissen: Wer Corona-positiv ist und sich nicht freiwillig meldet, muss damit rechnen, vom Gesundheitsamt angerufen zu werden. Der Landkreis erhält weiterhin Meldungen von den Laboren mit den positiven Testergebnissen.
Nachfolgend der neue Ablauf der Corona-Kontaktverfolgung noch einmal im Überblick:
1. Ich habe einen Corona-Verdacht und war zum PCR-Test. Wie erfahre ich das Ergebnis?
Wenn Ihr PCR-Test positiv ist, erhalten Sie normalerweise eine Nachricht vom Labor, zum Beispiel per App oder per E-Mail. Alternativ ruft Ihre Arztpraxis Sie an und informiert Sie, ähnlich wie nach einer Blutuntersuchung.
2. Bitte füllen Sie den Fragebogen des Gesundheitsamtes im Internet unter corona.landkreis-lueneburg.de aus.
Das Gesundheitsamt erhält so wichtige Informationen und leitet weitere Maßnahmen ein, wenn notwendig. Am Ende erhalten Sie einen elektronischen Nachweis dafür, dass Sie unter Quarantäne stehen, zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber.
3. Auf der Internetseite mit dem Fragebogen finden Sie weitere Informationen.
Darin enthalten sind Hinweise zur Quarantäne, wie lange Sie zu Hause bleiben müssen und wie Sie sich später freitesten können.
4. Bitte informieren Sie Ihre engen Kontakte und leiten Sie ihnen die Informationen weiter.
Eine Übersicht, wer als Kontaktperson gilt, gibt es hier:
5. Wenn das Gesundheitsamt mehr Informationen benötigt, werden Sie angerufen.
Aktuelle Informationen zum Coronavirus in der Region gibt es unter corona.landkreis-lueneburg.de.
(Stand: 25. Januar 2022)
Corona-Schnelltests zur Selbsttestung sind mit Vorsicht zu bewerten - bei positivem Testergebnis zum Arzt
Corona-Tests aus der Apotheke oder dem Drogeriemarkt: Seit dem 01. März 2021 sind Antigen-Schnelltests zum Selbertesten in Deutschland zugelassen. Die Ergebnisse eines solchen Tests sind jedoch mit Vorsicht zu bewerten. Darauf weist das Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg hin. Wer ein positives Testergebnis erhält, gilt zunächst als Corona-Verdachtsfall und sollte sich selbst absondern: „Bitte wenden Sie sich mit dem positiven Schnelltest-Resultat sofort telefonisch an Ihre Hausarzt-Praxis“, sagt Yvonne Hobro, Fachbereichsleiterin Soziales beim Landkreis Lüneburg. „Dieser schreibt Sie krank und führt einen so genannten PCR-Test durch, um die Corona-Infektion zu bestätigen.“
Wer in seiner Hausarzt-Praxis nicht innerhalb von 24 Stunden einen Termin erhält, wendet sich an das Corona-Bürgertelefon des Landkreises Lüneburg unter der bekannten Telefonnummer 04131 26-1000. Die Mitarbeitenden vermitteln in diesem Fall einen Abstrichtermin. Bestätigt der PCR-Test die Corona-Infektion, erhält auch das Gesundheitsamt das Ergebnis und setzt die Patientin oder den Patienten unter Quarantäne. Gehaltseinbußen oder Ähnliches müssen Betroffene nicht befürchten: Durch die Krankschreibung bei positivem Schnelltest-Ergebnis erhalten sie zunächst die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, bei Quarantäne wird ein Verdienstausfall über das Gesundheitsamt ausgeglichen.
Wichtig ist: Wer einen Schnelltest selbst durchführt, trägt eine hohe Verantwortung. Um Infektionsketten zu unterbrechen und Familie, Freundeskreis sowie Kollegen zu schützen, führt nach einem positiven Schnelltest-Ergebnis kein Weg am Arztbesuch und häuslicher Isolation vorbei – zumindest bis zum endgültigen Ergebnis. Und auch ein negatives Schnelltest-Ergebnis ist nur eine Momentaufnahme. Regeln wie die Maskenpflicht, Händehygiene, Abstandhalten und regelmäßiges Lüften müssen weiterhin eingehalten werden.