Herzlich Willkommen in der Bundesrepublik Deutschland!
Wichtig: Die Rechtslage passt sich laufend an - informieren Sie sich daher zu den aktuellen Entwicklungen unbedingt auch auf den nachfolgend genannten Internetseiten.
Die nachfolgenden Informationen wurden von den Seiten der Hansestadt Lüneburg - Gemeinsame Ausländerbehörde für Hansestadt und Landkreis Lüneburg am 23. März 2022 abgerufen. Bitte informieren Sie sich für eventuelle Neuerungen auch über den Link Informationen der Ausländerbehörde Hansestadt und Landkreis Lüneburg (externer Link)
Falls Sie mit Ihrem biometrischen Pass eingereist sind, ist Ihnen der Aufenthalt in Deutschland zunächst für 90 Tage erlaubt.
Bei Aufenthalt bei Familien oder Freunden - der Unterhalt ist gesichert
Sollten Sie sich zum Beispiel bei Ihrer Familie oder Freunden in Deutschland aufhalten und selbst für Ihren Unterhalt sorgen können, ist zunächst nichts weiter zu tun. Ein weiterer Aufenthalt bis zu drei Monaten kann genehmigt werden. Hierzu müssen Sie vor Ablauf der 90 Tage einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen. Sollten Sie sich für einen längeren Zeitraum in der Hansestadt oder in einer der Gemeinden des Landkreises Lüneburg aufhalten, melden Sie sich dennoch bei der zuständigen Meldebehörde Ihres Wohnortes unter Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung an.
Keine Unterstütung?
Falls Sie keine Unterstützung haben, bestehen verschiedene Möglichkeiten:
1. Vorübergehender Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz
Sie können einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (vorübergehender Schutz) stellen. Diese Aufenthaltserlaubnis ist zunächst ein Jahr gültig, berechtigt nach derzeitigem Stand zur Aufnahme einer Beschäftigung und Zugang zu Sozialleistungen.
ACHTUNG: Mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis können Sie Ihren Wohnsitz nicht frei wählen. Durch die Antragstellung wird die Wohnsitznahme bei derzeitiger Unterbringung in der Hansestadt Lüneburg auf das Gebiet der Hansestadt Lüneburg beziehungsweise in sonstigen kreisangehörigen Gemeinden auf den Landkreis Lüneburg (ohne Hansestadt Lüneburg) beschränkt. Beachten Sie bitte dazu das folgende Merkblatt
Merkblatt über die Rechte und Pflichten bei einem vorrübergehenden Schutz - Englisch (externer Link)
Merkblatt über die Rechte und Pflichten bei einem vorrübergehenden Schutz - Ukrainisch (externer Link)
Sollten Sie vorübergehenden Schutz unter diesen Voraussetzungen beantragen wollen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
> Melden Sie sich möglichst unter Vorlage einer ausgefüllten und unterschriebenen Wohnungsgeberbescheinigung (PDF-Datei) bei der zuständigen Meldebehörde an. Dort erhalten Sie eine Meldebescheinigung.
> Füllen Sie bitte das Antragsformular "Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz" (PDF-Datei) aus und unterschreiben Sie es.
> Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit der Meldebescheinigung vorab an auslaenderbehoerde@stadt.lueneburg.de
Sie erhalten dann schnellstmöglich von der Ausländerbehörde einen Termin, zu dem Sie bitte das Antragsformular im Original und ein biometrisches Foto mitbringen.
> Im Anschluss an diesen Termin erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen weiteren Termin zur erkennungsdienstlichen Behandlung.
2. Asylantragstellung
Sie würden zur Asylantragstellung weitergeleitet an die nächste Landesaufnahmebehörde. Sie könnten den Wohnsitz ebenfalls nicht frei wählen. Beachten Sie, dass ein Asylantrag ein langwieriges und aufwändiges Verfahren nach sich zieht. Angesichts der Möglichkeit, vorübergehenden Schutz zu beantragen (siehe unter 1.), rät die Ausländerbehörde Lüneburg derzeit von einer Asylantragstellung ab.
3. Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen
Durch vorübergehenden Wegfall der Visumpflicht können Sie in besonderen Fällen vielleicht auch eine andere Aufenthaltserlaubnis beantragen, zum Beispiel aus familiären Gründen. Sollte es in Ihrem Einzelfall Besonderheiten geben, melden Sie sich hierzu bitte in unserer Hotline 04131-309-4444.
An dieser Stelle möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass in Deutschland weiterhin ein hohes Risiko besteht, sich mit Corona zu infizieren. Damit Sie sich in Ihrer ohnehin schon schweren Lage vor einer Infektion schützen können, nehmen Sie bitte das Impfangebot des Gesundheitsamtes beim Landkreis Lüneburg für sich und Ihre Kinder wahr.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.landkreis-lueneburg.de/corona bzw. über das Bürgertelefon 04131-261000 oder per E-Mail mit@landkreis-lueneburg.de
Weitere Informationen, auch in Ihrer Landessprache, erhalten Sie beim
> Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (externer Link)
> Bundesministerium des Innern und für Heimat (externer Link)
> Auswärtigen Amt (externer Link)
FAQs und weiterführende Links des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat im Rahmen seines Internetauftritts eine Seite mit allgemeinen Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Einreise und Aufenthalt in Deutschland hinsichtlich der aus der Ukraine vertriebenen Menschen eingerichtet. Hier gibt es auch ein Merkblatt für ukrainische Staatsangehörige. Die Liste der FAQs wird laufend erweitert.
Allgemeine Informationen und häufig gestellte Fragen (externer Link)
Wichtiger Hinweis
Bitte informieren Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen auf den oben genannten Internetseiten.
Informationen in verschiedenen Sprachen
Hier erhalten Sie Informationen von der gemeinsamen Ausländerbehörde der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg:
> Informationen in Ukrainisch (externer Link)
> Informationen auf Russisch (externer Link)
Hotline der Ausländerbehörde
Für die Ukrainerinnen und Ukrainer, die auf dem Gebiet der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg eintreffen, bietet die gemeinsame Ausländerbehörde eine Hotline an. Hier klären Mitarbeiter der Behörde mit den Anrufern „ausländerrechtliche Fragen in Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine“. Wichtig sind aktuell zum Beispiel die Klärung der Fragen zum Aufenthalt oder zu medizinischen Notfällen.
Tel: +49 41 31 30 94 44 4
Montag bis Freitag 10 bis 16 Uhr
Mail: b332@stadt.lueneburg.de
Haben Sie Ihr Haustier aus der Ukraine mitgebracht?
Dann beachten Sie bitte die Vorgaben in dem zweisprachigen (deutsch und ukrainisch) Merkblatt zum Umgang mit mitgebrachten Heimtieren aus der Ukraine (PDF-Datei)