Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen wird die Maskenpflicht in einem Großteil des öffentlichen Bereichs aufgehoben. Zum Schutz der Verwaltungsmitarbeiter hat sich die Stadt Bleckede jedoch dazu entschieden, ihr Hausrecht durchzusetzen und an der Maskenpflicht festzuhalten: Besucher beider Verwaltungsgebäude müssen somit weiterhin Masken (FFP II oder „einfache“ OP-Maske) beim Betreten der Gebäude tragen.