Was wird gewählt?
Gewählt werden
• der Gemeinderat
• der Kreistag
• die Bürgermeisterin / der Bürgermeister
• die Landrätin / der Landrat
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer
- seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem man wählen möchte, wohnhaft ist
- das 16. Lebensjahr vollendet hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Grundsätzlich werden alle Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Bleckede haben, automatisch im Wählerverzeichnis der Stadt Bleckede eingetragen und erhalten von dort eine „Wahlbenachrichtigung“.
Weitere Informationen erfolgen zeitnah auf dieser Seite.
Kontaktdaten bei Fragen:
Gemeindewahlleiter:
Herr Dorn
Tel. 05852 977-34
E-Mail: mathias.dorn@bleckede.de
Stellvertretende Gemeindewahlleitung
Frau Höpfner
Tel. 05852 977-13
E-Mail: daniela.hoepfner@bleckede.de