Technische Unterstützung durch im Ausland lebende Deutsche bedarf der Genehmigung, wenn Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterrichtet worden sind, dass die technische Unterstützung im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb von Anlagen für kerntechnische Zwecke in
- Algerien,
- Irak,
- Iran,
- Israel,
- Jordanien,
- Libyen,
- Nordkorea,
- Pakistan oder
- Syrien
steht.
Ist Ihnen bekannt, dass eine technische Unterstützung, die Sie erbringen möchten, für o.g. Zweck bestimmt ist, so haben Sie das BAFA zu unterrichten; dieses entscheidet, ob die technische Unterstützung genehmigungspflichtig ist.
Die technische Unterstützung darf erst erbracht werden, wenn das BAFA die technische Unterstützung genehmigt oder entschieden hat, dass es einer Genehmigung nicht bedarf.