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Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land

Stadt Bleckede - Zulassungsstelle

Postanschrift:
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede

Leistungsbeschreibung

Die Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
 

Teaser

Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den örtlichen Zulassungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. 

• bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
 • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ggf. ausgefüllte Antragsformulare
  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
  • evtl. ausländische Fahrzeugpapiere,
  • ausländische Kennzeichen (sofern vorhanden) 
  • Kaufvertrag/Rechnung
  • CoC-Papiere (inkl. Schadstoffklasse / Emissionsschlüssel) oder wenn nicht vorhanden: Gutachten gem. § 21 StVZO
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Nachweis über Untersuchung nach § 29 StVZO (i.d.R. Haupt- und Abgasuntersuchung)

Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Ggf. weitere Unterlagen, z.B.:

  • bei Vertretung durch einen Dritten:  Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
  • bei Zulassung auf Minderjährige:  die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

Spezielle Hinweise - Welche Unterlagen werden benötigt?

Aufgrund einer Vielzahl von Fälschungen ist der Original-Hauptuntersuchungsbericht vorzulegen. Der Eintrag im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I reicht nicht aus.

Wenn Sie nicht mehr über den Originalbericht verfügen, können Sie sich bei der technischen Prüfstelle eine Zweitschrift des Untersuchungsberichtes ausdrucken lassen. Diese Regelung gilt natürlich nicht für Fahrzeuge, die aufgrund ihres geringen Alters noch keiner Hauptuntersuchung unterzogen wurden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde. 

Rechtsgrundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (-StVZO-)

Rechtsbehelf

Gemäß Verwaltungsgerichtsordnung beginnt die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehrt worden ist.

Als Rechtsmittel ist in der Regel die Erhebung einer Klage vorgesehen.

§ 58 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Was sollte ich noch wissen?

Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
 
 Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Wichtige Informationen zum Thema

Anschrift

Öffnungszeiten

Mo: 08.00 - 12.00 Uhr
Di: 13.00 - 18.00 Uhr
Mi - Fr: 08.00 - 12.00 Uhr

Mitarbeiter

Frau Hölscher
Kfz-Zulassungsstelle
Abteilung:Fachbereich III - Bürgerservice, Ordnung und Bildung
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede
Raum:
Bürgerhaus - Zimmer 7
Telefon
05852 977-92
Fax
05852 977-99
Zuständig für:
Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe, Kfz-Abmeldung zur Außerbetriebsetzung, Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes, Kraftfahrzeug Meldung technische Änderung, Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land, Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust, Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kleines Motorradkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung kleines Kennzeichen, Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land, Prüf- und Siegelplaketten Ersatz, Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel), Wiederzulassung eines Fahrzeugs, Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land, Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland), Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen), Zulassung für Neufahrzeug, Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung, Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung, Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz, Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung, Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
Frau N.N.
Kfz-Zulassungsstelle
Abteilung:Fachbereich III - Bürgerservice, Ordnung und Bildung
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede
Raum:
Bürgerhaus - Zimmer 6
Telefon
05852 977-16
Fax
05852 977-99
Zuständig für:
Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe, Kfz-Abmeldung zur Außerbetriebsetzung, Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes, Kraftfahrzeug Meldung technische Änderung, Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land, Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust, Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kleines Motorradkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung kleines Kennzeichen, Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land, Prüf- und Siegelplaketten Ersatz, Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel), Wiederzulassung eines Fahrzeugs, Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land, Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland), Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen), Zulassung für Neufahrzeug, Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung, Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung, Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz, Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung, Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
Frau Toeppich
Kfz-Zulassungsstelle
Abteilung:Fachbereich III - Bürgerservice, Ordnung und Bildung
Lüneburger Straße 2
21354 Bleckede
Raum:
Bürgerhaus - Zimmer 8
Telefon
05852 977-18
Fax
05852 977-99
Zuständig für:
Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe, Kfz-Abmeldung zur Außerbetriebsetzung, Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes, Kraftfahrzeug Meldung technische Änderung, Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land, Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust, Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kleines Motorradkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung kleines Kennzeichen, Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land, Prüf- und Siegelplaketten Ersatz, Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel), Wiederzulassung eines Fahrzeugs, Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land, Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland), Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen), Zulassung für Neufahrzeug, Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung, Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung, Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz, Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung, Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz

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