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Geflügel darf an die frische Luft: Aufstallungspflicht aufgehoben

Gute Neuigkeiten für Geflügelhalterinnen und -halter im Landkreis Lüneburg: Ab Montag, 14. März 2022, muss das Geflügel nicht mehr ausnahmslos in geschlossenen Ställen gehalten werden. Dies geht aus der neuen Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung vom 10. März 2022 hervor. Das Dokument beendet das bis Sonntag, 13. März 2022, geltende Regelwerk, wonach Geflügel wie beispielsweise Hühner, Enten oder Gänse wegen der Geflügelpest unter bestimmten Vorkehrungen für Stall und Zäune gehalten werden müssen.

Grund für die ursprüngliche Aufstallungspflicht waren bestätigte Fälle der Tierseuche im Kreisgebiet sowie weitere Nachweise in Nachbarkreisen. Jetzt hat sich die Lage jedoch wieder etwas entspannt. Der letzte bestätigte Fall im Landkreis Lüneburg war eine Wildgans am 21. Januar 2022. Der jüngste Fall in der Region ist mehr als drei Wochen her. Hierbei handelte es sich um einen bestätigten Fund am 14. Februar 2022 im Landkreis Herzog-Lauenburg, ebenfalls eine Wildgans. Trotz der Lockerungen weist das Veterinäramt darauf hin: Halterinnen und Halter sollen ihr Geflügel weiter genau auf Auffälligkeiten beobachten und Probleme mit dem Tierarzt besprechen oder dem Veterinäramt mitteilen sowie die Biosicherheitsmaßnahmen einhalten.

Zusätzlich sind Bürgerinnen und Bürger sowie Jäger aufgerufen, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln, Greifvögeln, Möwen, Raben und Krähen dem Veterinäramt des Landkreises unter Telefon 04131 26-1413 zu melden.

Die aktuellen Bekanntmachungen des Landkreises Lüneburg finden Sie unter: www.landkreis-lueneburg.de/bekanntmachungen.

Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter www.landkreis-lueneburg.de/gefluegelpest

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 11. März 2022