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Geflügelpest rückt näher: Aufstallungspflicht im gesamten Landkreis Lüneburg

Nach den Geflügelpest-Ausbrüchen in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erlässt der Landkreis Lüneburg per Allgemeinverfügung eine Aufstallungspflicht für Geflügel für das gesamte Kreisgebiet. Ab kommenden Sonntag (16. Januar 2022) müssen Hühner, Gänse und anderes Geflügel in geschlossenen Ställen gehalten werden. Von der Regelung betroffen ist sämtliches im Landkreis Lüneburg gehaltenes Geflügel. Die Allgemeinverfügung des Landkreises, die am Samstag, 15. Januar 2022 veröffentlicht wird, tritt am Sonntag, 16. Januar 2022 in Kraft. Sie ist sofort unter www.landkreis-lueneburg.de/bekanntmachungen abrufbar. Das Veterinäramt wird verstärkt Geflügelhaltungen im Kreisgebiet kontrollieren.
Die Kreisverwaltung stützt sich in ihrer Entscheidung auf die aktuelle Risikobewertung durch das Friedlich-Löffler-Institut (FLI). „Für Hausgeflügelbestände besteht ein hohes Risiko für das Einschleppen von aviären Influenzaviren, also Vogelgrippe, durch Wildvögel“, sagt Jochen Gronholz vom Landkreis Lüneburg. Das FLI empfiehlt die Aufstallung des Geflügels“, so Gronholz.

Für Geflügelhalter im gesamten Landkreis bedeutet die Allgemeinverfügung im Detail: Das Geflügel ist in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gesicherten dichten Abdeckung, zum Beispiel Dach oder Folie, zu halten. Außerdem ist eine Seitenbegrenzung in Form einer Schutzvorrichtung, zum Beispiel einem Netz oder einem engmaschigen Zaun, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert, erforderlich. Zusätzlich müssen Vogelhalter folgende Regeln beachten:

1. Die Tiere dürfen nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
2. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden.
3. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Alle Geflügelhalter und Privatpersonen, die Geflügel halten, sind zur Einhaltung von hygienischen Schutzmaßnahmen aufgefordert. Dazu gehört neben der Desinfektion des Schuhwerks vor dem Betreten der Geflügelhaltung auch das Tragen von Schutzkleidung.
Jeder Geflügelhalter muss seinen Bestand beim zuständigen Veterinäramt melden. Weiterhin ist ein Bestandsregister mit Herkunft und Verbleib der Tiere zu führen. Im Falle von vermehrten Todesfällen, reduzierter Legeleistung oder ausbleibender Gewichtszunahme muss der Tierhalter unverzüglich den betreuenden Tierarzt benachrichtigen und den Bestand untersuchen lassen. In dem FLI-Merkblatt „Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen", werden sinnvolle Schutzmaßnahmen für Kleinbestände und Hobbyhaltungen gegeben.
Bürgerinnen und Bürger sowie Jäger sind dazu aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln, Greifvögeln, Möwen, Raben und Krähen dem Veterinäramt des Landkreises unter 04131 26-1413 zu melden. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.

Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter www.landkreis-lueneburg.de/gefluegelpest.

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 14. Januar 2022