Ansprechpartner & mehr

Pressemitteilungen

Im Landkreis Lüneburg gilt ab Mittwoch, 01. Dezember 2021, die Warnstufe 2

Die Corona-Infektionen in der Region und ganz Deutschland nehmen weiter zu, immer mehr Menschen müssen in Krankenhäuser und auf Intensivstationen behandelt werden: Im Landkreis Lüneburg gilt daher – wie in weiten Teilen Niedersachsens - ab dem morgigen Mittwoch (1. Dezember 2021), die so genannte Warnstufe 2 und damit die 2-G-Plus-Regel. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis heute (Dienstag, 30. November 2021) auf den Weg gebracht und folgt damit den Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes.

Bestimmte Bereiche sind nach den neuen Regelungen nur noch für Personen zugänglich, die vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen aktuellen negativen Test vorlegen können. Als Testnachweis ist ein negativer PCR-Test, der 48 Stunden lang gültig ist oder ein negativer PoC-Schnelltest mit 24-stündiger Gültigkeit – auch „Bürgertest“ genannt – zulässig. Möglich ist auch ein Schnelltest unter Aufsicht vor Ort. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der 2-G-Plus-Regel ausgenommen.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Bereiche mit 2G-Plus-Regel:

- Veranstaltungen und Zusammenkünfte, aber auch private Feiern von mehr als 15 Personen in geschlossenen Räumen,
- Innenbereich der Gastronomie; für den Außenbereich tritt die 2-G-Regel in Kraft, dort dürfen damit nur Genesene und Geimpft bewirtet werden, die aber keinen zusätzlichen Test benötigen,
- Beherbergung in Hotel und Pensionen etc. – benötigt wird hier ein Test bei Anreise und zweimal wöchentlich weitere Tests –,
- körpernahe Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik, Massage im Innenbereich, im Außenbereich gilt hier 2G,
- Kinos, Theater, Kultureinrichtungen, Zoos, Freizeitparks im Innenbereich, im Außenbereich gilt 2G,
- Sportanlagen in geschlossenen Räumen sowie generell in Duschen und Umkleiden, im Außenbereich gilt 2 G; die Regelungen umfassen auch Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und Saunen,
- Weihnachtsmärkte im Innen- und Außenbereich bei Bewirtung oder Nutzung von Fahrgeschäften,
- Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars im Innenbereich, im Außenbereich gilt 2G,
- Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen im Innenbereich, im Außenbereich gilt 2 G,
- Veranstaltungen mit mehr als 5000 Personen im Innenbereich, unter freiem Himmel gilt 2 G, die Tickets müssen personalisiert sein.

Wichtig: In allen Bereichen mit 2-G-plus-Regelung mit Maskenpflicht ist nur eine FFP2- oder KN95-Maske zulässig. Überall sonst – etwa im Einzelhandel – genügt wie bisher eine medizinische Maske.

Eine Übersicht über die Test-Möglichkeiten im Landkreis Lüneburg sowie die Warnstufe-2-Regelungen in den verschiedenen Lebensbereichen gibt es unter corona.landkreis-lueneburg.de. Der Landkreis Lüneburg bemüht sich intensiv darum, gemeinsam mit Anbietern wie ASB und DRK kurzfristig weitere Testkapazitäten zu schaffen.

Hintergrund zu den neuen Regeln:
Die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen liegt im Landkreis Lüneburg seit einiger Zeit über 100. Zudem überschreitet die landesweite Hospitalisierungsinzidenz, die die Neuaufnahmen von COVID-Patientinnen und -Patienten in den niedersächsischen Krankenhäusern pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage abbildet, seit mehr als 5 Werktagen den Grenzwert von 6. Mit der Allgemeinverfügung werden die Beschränkungen und Schutzmaßnahmen in Kraft gesetzt, die in der Niedersächsischen Corona-Verordnung vorgesehen sind.

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 30. November 2021