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Corona-Impfungen im Landkreis Lüneburg: Wer kann sich anmelden und impfen lassen?

Seit Anfang des Jahres können sich Menschen im Landkreis Lüneburg gegen COVID-19 impfen lassen, dabei wird die Gruppe der Impfberechtigten Schritt für Schritt erweitert. Doch wer hat derzeit überhaupt Anspruch auf eine Impfung und kann über die niedersächsischen Anmeldungswege aktuell einen Termin buchen? Weil regelmäßig Rückfragen zu den Vorgaben aus Hannover beim Bürgertelefon des Landkreises auflaufen, gibt es hier einen Überblick:

Das Land Niedersachsen hat für folgende Personengruppen Impftermine freigegeben:

- Menschen aus der Priorisierungsstufe 1 und 2 nach der Corona-Impfverordnung können sich derzeit anmelden und impfen lassen. Die beiden Priorisierungsstufen umfassen Personen, die älter sind als 70 Jahre oder die aus beruflichen oder medizinischen Gründen ein besonders hohes Risiko für eine COVID-19-Erkrankung oder einen schweren Verlauf der Krankheit haben.
- Personen, die aus medizinischen Gründen schon geimpft werden dürfen, haben nach Angaben des Landes von ihrer Krankenkasse ein Anschreiben von Gesundheitsministerin Daniela Behrens erhalten. Wer dieses Schreiben nicht erhalten hat, zeigt alternativ im Impfzentrum ein entsprechendes Attest seiner Ärztin oder seines Arztes vor.
- Personen, die 60 Jahre und älter sind, können ebenfalls einen Termin für eine Impfung mit AstraZeneca buchen und sich impfen lassen.
- Seit diesem Monat werden auch Feuerwehrkräfte, Lehrkräfte der weiterführenden und Berufsbildenden Schulen sowie das Personal der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen geimpft. Bezüglich der Anmeldung steht das Corona-Impfzentrum mit den betreffenden Gruppen direkt in Kontakt.

Wer nicht zu den genannten Gruppen gehört, muss sich noch ein wenig gedulden. Bisher sind allgemeine Anmeldungen für die nächste Priorisierungsgruppe 3 noch nicht möglich. Sobald jedoch Termine freigegeben werden, werden die Menschen rechtzeitig darüber informiert. Inzwischen sind über das Impfportal des Landes auch Gruppenbuchungen für bis zu 15 Personen möglich. Diese Funktion ist insbesondere für Firmen vorgesehen.

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 05. Mai 2021