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Verdienstausfall durch Quarantäne: Entschädigung online beantragen

Das Corona-Virus zwingt auch im Landkreis Lüneburg viele Menschen dazu, vorübergehend zu Hause zu bleiben. Weil für sie Quarantäne angeordnet wurde, können sie nicht zur Arbeit gehen – und damit häufig auch kein Geld verdienen. „Für die Dauer der Quarantäne besteht Anspruch auf Entschädigung, sofern keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt ausgestellt wurde“, erklärt Yvonne Hobro, Fachbereichsleiterin Soziales beim Landkreis Lüneburg. „Entsprechende Formulare können online ausgefüllt und eingereicht werden.“ Antragssteller sind in erster Linie Arbeitgeber, die sich so den bereits ausgezahlten Lohn rückwirkend erstatten lassen. Aber auch Arbeitnehmer und Selbstständige haben die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. .„Anspruch auf Entschädigung besteht ebenfalls für Elternteile, die wegen Kindergarten- oder Schulschließungen ihre Kinder im Alter von bis zu 12 Jahren selbst betreuen müssen und deshalb nicht zur Arbeit gehen können“, ergänzt Dr. Marion Wunderlich, Leiterin des Gesundheitsamts.

Grundlage für diese Regelung ist Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes. Demnach haben unter Quarantäne stehende Mitarbeitende grundsätzlich Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung, gezahlt wird das Nettogehalt. Die Kosten erstattet der Landkreis Lüneburg, die Anträge müssen innerhalb von drei Monaten nach Ende der Quarantäne beim Gesundheitsamt gestellt werden. „Für dieses Verfahren hat der Landkreis Lüneburg eine digitale und übersichtliche Plattform entwickelt.“ sagt Yvonne Hobro. „Dort melden sich die Nutzer an und tragen anschließend Informationen wie Personalien, Arbeitgeber, Quarantänezeitraum und Gehalt ein.“ Die Seite kann über www.landkreis-lueneburg.de/verdienstausfall aufgerufen werden. Das Gesundheitsamt erwartet eine Vielzahl von Anträgen und wird sich deshalb auch personell darauf einstellen. Dennoch kann es gerade zu Beginn zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. „Dafür bitten wir um Verständnis – Infektionsschutz geht im Augenblick vor“, so Yvonne Hobro. Allgemeine Informationen finden Interessierte auch auf der Internetseite des Landes Niedersachsen unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-fur-berufstatige-185673.html.

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 17. April 2020