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Aktuelle Information zum Winterdienst in der Stadt Bleckede

Anhaltender Schneefall – Räum- und Streupflichten, Stand: 8. Januar 2026

1. Aktuelle Wetterlage in Bleckede und im Landkreis Lüneburg

Nach aktuellen Wetterprognosen ist die Region Bleckede sowie der gesamte Landkreis Lüneburg von anhaltendem Schneefall betroffen. Für die kommenden rund 36 Stunden wird weiterhin mit ergiebigen Schneefällen sowie zeitweiser Glätte gerechnet. Dies führt zu winterlichen Straßenverhältnissen und erfordert erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr.

2. Maßnahmen der Stadt Bleckede

Die Stadt Bleckede ist auf die aktuelle Wetterlage vorbereitet. Der Streugutlagerbestand ist aufgefüllt, der kommunale Winterdienst ist voll einsatzbereit.

Der Personaleinsatz auf dem städtischen Bauhof wurde auf das maximal mögliche Maß ausgeweitet. Auch an den kommenden Wochenendtagen wird der Winterdienst uneingeschränkt fortgeführt.

3. Bürgertelefon und Kontaktmöglichkeiten

Zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger richtet die Stadt Bleckede am Freitag in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie Samstag und Sonntag jeweils in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr ein Bürgertelefon ein.

📞 Bürgertelefon: 05852 / 977-0
✉️ E-Mail: rathaus@bleckede.de

In dieser Zeit können Hinweise zu Problemstellen, Rückmeldungen zum Winterdienst oder allgemeine Fragen eingebracht werden.

4. Zuständigkeiten im Winterdienst

Die Zuständigkeiten für den Winterdienst sind gesetzlich klar geregelt: 
• Kommunale Straßen: Stadt Bleckede 
• Kreisstraßen: Landkreis Lüneburg (Straßenbetriebsdienst) 
• Landes- und Bundesstraßen: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

5. Pflichten der Anliegerinnen und Anlieger

Gemäß der Straßenreinigungssatzung und der Verordnung über die Räum- und Streupflicht der Stadt Bleckede sind Anlieger verpflichtet:
• Gehwege werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr zu räumen
• Bei anhaltendem Schneefall regelmäßig nachzuräumen 
• Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,5 Meter ganz, die übrigen von mindestens 1,5 Meter freizuhalten 
• Ist ein Gehweg nicht vorhanden, ist ein 1,5 Meter breiter Ersatzstreifen auf der Fahrbahn freizuhalten.
• Bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln (z. B. Sand, Granulat) zu streuen Der Einsatz von Streusalz ist grundsätzlich untersagt, Ausnahmen gelten nur in besonders gefährlichen Situationen.

6. Lagebewertung und Führung

Bürgermeister Dennis Neumann sowie die Führung der Stadtverwaltung stehen im engen Austausch und bewerten die Lage fortlaufend – auch am Wochenende. Ziel ist es, schnell und situationsgerecht auf Veränderungen zu reagieren.

7. Fortlaufende Aktualisierung

Dieses Informationsdokument wird fortgeschrieben und bei veränderter Wetter- oder Einsatzlage entsprechend aktualisiert.

Für aktuelle Hinweise und kurzfristige Informationen verweisen wir zusätzlich auf den Instagram-Kanal der Stadt Bleckede: 
👉 https://www.instagram.com/stadt_bleckede