30. Oktober 2025
Der Landkreis Lüneburg ordnet in seiner "Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung" vom 30. Oktober 2025 kreisweit die Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest an, um die Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel zu verhindern:
Sämtliches im Landkreis Lüneburg gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab einer Bestandsgröße von 50 Tieren ist ab sofort ausschließlich
1. in geschlossenen Ställen oder
2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Einbringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.
3. Die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten wird untersagt.
Die Allgemeinverfügung tritt am 02. November 2025 in Kraft und gilt bis zu ihrer Aufhebung.
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg mit Begründung vom 30. Oktober 2025 (PDF-Datei)