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Die Stadt Bleckede sucht aus der Mitte ihrer Bürgerinnen und Bürger eine Schiedsperson

02. Oktober 2025

Wer kennt diese Aussage nicht: Schlichten ist besser als richten! Im täglichen Miteinander kann es auch ohne Vorsatz schnell zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten kommen. Dabei fällt es den Beteiligten mitunter schwer, ihre Auseinandersetzungen allein beizulegen. Es bedarf dann der Einschaltung einer unabhängigen Stelle, um strittige Fragen zu klären und die Situation zu bereinigen. Streitfälle müssen aber nicht immer vor Gericht ausgetragen werden. Ein erstrittenes Urteil führt nicht unbedingt zum Erfolg!

In Niedersachsen gibt es mit dem Schiedsamt eine Einrichtung, die auf dem Gebiet der Streitschlichtung sehr erfolgreich arbeitet. Überwiegend können die vor dem Schiedsamt behandelten Streitfälle gütlich, d.h. außergerichtlich, rechtsverbindlich und vor allem kostengünstig beigelegt werden. 

Die Aufgabe des Schiedsamtes übernimmt in einer Kommune die vom Stadtrat und vom Amtsgericht berufene ehrenamtliche Schiedsperson. Für dieses Ehrenamt wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Ebenfalls bietet der Bund Deutsche Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. ein umfangreiches Fortbildungsprogramm. Weitere Informationen finden Interessierte auf der Homepage des Schiedsamtes (externer Link) 

Das öffentliche Amt der stellvertretenden Schiedsperson ist bei der Stadt Bleckede neu zu besetzen. Bei Fragen können sich Interessierte gerne bei der Stadt Bleckede - Frau Hencke über die Tel.-Nr. 0 58 52 / 977-45 oder per Mail an ordnungsamt@bleckede.de wenden.

Sollte Ihr Interesse geweckt sein, das Schiedsamt auszuüben, senden Sie ein kurzes Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf bis zum 30. November 2025 per Mail an ordnungsamt@bleckede.de oder per Post an Stadt Bleckede, Frau Hencke, Lüneburger Straße 2, 21354 Bleckede.