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Beherbergungsteuer in Bleckede tritt in Kraft

20. Juni 2024

Zum 01. Juli 2024 tritt die Satzung der Stadt Bleckede über die Beherbergungssteuer in Kraft.

Wie viele andere Städten sieht sich auch die Stadt Bleckede vor der Herausforderung, trotz angespannter Haushaltslage Leistungen wie Straßenunterhaltung und Kinderbetreuung für seine Einwohnerinnen und Einwohner zu erhalten. „Da wir bemüht sind, die Finanzlast auf möglichst viele Schultern zu verteilen, haben wir die Beherbergungssteuer eingeführt. Diese Steuer müssen nur Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben entrichten. Somit sollen zukünftig auch unsere Touristen an der Aufrechterhaltung der Angebote in Bleckede beteiligt werden“ erläutert Bürgermeister Dennis Neumann die neue Steuer.

Jeder Beherbergungsbetrieb in Bleckede und in den 13 Ortsteilen - dazu zählen unter anderem Hotels, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Tiny-Häuser, Privatzimmer, Campingplätze oder ähnliche Einrichtungen - muss für alle ab dem 01. Juli 2024 gebuchten Übernachtungen vier Prozent des Brutto-Übernachtungspreises vom Gast erheben und an die Stadt abführen. Gäste, die mit entsprechendem Nachweis aus beruflichen Gründen übernachten, sind von der Steuer nicht betroffen. Die Steuererklärung muss der Betrieb dabei jeweils bis zum 31. Januar eines Jahres für das Kalendervorjahr online abgeben.

Der Rat der Stadt Bleckede hat in seiner Sitzung am 14. März 2024 die "Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben" (Beherbergungssteuer) beschlossen, die zum 01. Juli 2024 in Kraft tritt. Die Beherbergungssteuer - oft auch Bettensteuer genannt - ist eine örtliche Aufwandssteuer. Weitere Informationen wie Satzung und Antworten zu häufig gestellten Fragen unter www.bleckede.de/beherbergungssteuer