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Prüfsachverständige für technische Anlagen und Einrichtungen
Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Leistungsbeschreibung
Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich im Auftrag der Bauherrin oder des Bauherrn oder der oder des sonstigen nach Bauordnungsrecht Verantwortlichen die Wirksamkeit und Betriebssicherheit bauordnungsrechtlich prüfungsbedürftiger technischer Anlagen und Einrichtungen. Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfaufgaben unabhängig und an Weisungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers nicht gebunden.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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