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Ab 1. April wieder Leinenzwang für Hunde

28. März 2023

Während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit dürfen Hunde im Wald, auf Wiesen und Feldwegen nicht frei herumlaufen. Verstöße können für Halter teuer werden.

In Niedersachsen dürfen Hunde ab Samstag, 1. April, bis einschließlich Samstag, 15. Juli, nicht frei herumlaufen, sondern müssen an der Leine geführt werden. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Blinden- und Polizeihunde sind während eines Einsatzes vom Leinenzwang ausgenommen. Streunt, wildert oder wird der Hund nicht an der Leine geführt, begeht der Halter eine Ordnungswidrigkeit, bei der die Geldbuße bis zu 5.000 Euro betragen kann.

In dem angegebenen Zeitraum bringen viele Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt. Die Regelung soll verhindern, dass Hunde am Boden brütende Vögel oder Jungwild aufscheuchen. „Streunende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden“, erklärt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf seiner Internetseite.