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Mikrozensus 2023: Im Verlauf des Jahres werden wieder Haushaltsbefragungen durchgeführt

07. März 2023

Wie leben private Haushalte im Jahr 2023? Wo arbeiten und wie wohnen sie? Wie viele Menschen leben allein? Die Antworten zu diesen und anderen Fragen werden durch den Mikrozensus („kleine Volkszählung“) erhoben. Die Befragungen werden dabei jedes Jahr durchgeführt, um vergleichbare Werte zu ermitteln und politische, gesellschaftliche und soziale Entwicklungen aufzuzeigen und gegebenenfalls mit staatlicher Förderung zu unterstützen bzw. gegenzusteuern.

Für den Mikrozensus werden jedes Jahr nach dem mathematischen Zufallsverfahren ein Prozent aller Wohnungen in Deutschland ausgewählt. Die Bewohner dieser Wohnungen geben stellvertretend für ganz Deutschland Auskunft über ihre Lebensbedingungen. Da das Zufallsprinzip bei der Auswahl der Wohnungen und die daraus resultierenden Angaben der Bewohner auf die gesamte Bevölkerung entscheidend ist, kann dieser Haushalt nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden. Die Mitarbeit des Haushaltes ist daher zwingend erforderlich. Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung. Eine Befreiung von der Auskunftspflicht ist daher grundsätzlich nicht möglich. Dieser Auskunftspflicht steht die unbedingte Geheimhaltungspflicht über die gemachten Angaben gegenüber. Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich nur für statistische Zwecke für den Mikrozensus verwendet werden. Eine Weitergabe an andere Behörden erfolgt nicht.

Der Begriff Mikrozensus bedeutet „kleine Volkszählung“ und ist eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Die Befragung wird seit 1957 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Rund 810.000 Personen in etwa 380.000 privaten Haushalten und Gemeinschaftsunterkünften werden jährlich stellvertretend für die gesamte Bevölkerung zu ihren Lebensbedingungen befragt. Dies sind rund ein Prozent der Bevölkerung, die nach einem festgelegten statistischen Zufallsverfahren ausgewählt werden.

Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (externer Link: www.statistik.niedersachsen.de/mikrozensus). Dort sind auch Musterfragebögen, Gesetzesgrundlagen und vieles mehr abrufbar. Informationen des Statistischen Bundesamtes zum Mikrozensus und dessen Methodik finden Sie unter www.mikrozensus.de sowie auf www.destatis.de.