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Sachdarstellung der Stadt Bleckede zur Pressemitteilung des BUND - Regionalverband Elbe-Heide - vom 16. Januar 2023: „Barskamp: Baugebiet mit Geschmäckle - Altlasten im Untergrund?“

(14. Februar 2023)

Allgemeine Informationen zum Baugebiet „Klevergarten“ im Bleckeder Ortsteil Barskamp:
Die gesamte Fläche „Klevergarten“ ist bereits mit einem Bebauungsplan aus dem Jahr 1969 belegt, wodurch hier bereits seit über 50 Jahren Baurecht und somit die Möglichkeit zum Bauen besteht!
Die Stadt Bleckede hat jedoch die Notwendigkeit gesehen, den gültigen Bebauungsplan mit aktuellen und notwendigen Themen wie zum Beispiel „Ausschluss fossiler Energieträger“, „Regelung von Gestaltungen zu Dächern und Fassaden“ sowie „Neuanlegung von Wegen und Geschosshöhen“ durch einen aktuellen Bebauungsplan anzupassen. Dafür muss der über 50 Jahre alte Bebauungsplan neu aufgestellt werden. Diese Absicht - die 1. Änderung des Bebauungsplanes zu erarbeiten und zu beschließen - wurde durch den Verwaltungsausschuss als zuständiges Organ im Mai 2022 beschlossen.

Wie ist der aktuelle Stand?
Der Bebauungsplan befand sich zum Zeitpunkt der oben genannten Pressemitteilung im Status „Beteiligung Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen“. Das heißt, jede Stelle und jede Privatperson hatte die Möglichkeit, vom 30. November 2022 bis zum 06. Januar 2023 in die Unterlagen einzusehen und bis zum 06. Januar 2023 Eingaben vorzubringen. Dementsprechend ist das Verfahren zu der Neuaufstellung des Bebauungsplanes noch nicht abgeschlossen!
Die Stellungnahme des BUND - Regionalverband Elbe-Heide - zu dem Bebauungsplan ging - nach Fristverlängerung um eine Woche - am 13. Januar 2023 bei der Stadt Bleckede ein.

Aus Sicht der Stadt Bleckede stellt sich daher die Frage, mit was für einer Motivation der BUND - Regionalverband Elbe-Heide - die oben genannte Pressemitteilung mit nachfolgenden Behauptungen und Vorwürfen herausgibt, obwohl das Verfahren und der Umgang mit den möglichen Kenntnissen wie zum Beispiel über Altlasten noch gar nicht entschieden ist?

Nachfolgend nimmt die Stadt Bleckede Stellung zu den einzelnen Behauptungen und Vorwürfen:

Behauptung Nr. 1: „Eine Mitarbeiterin der Stadt Bleckede hat bereits vor Vergabebeginn zwei Flurstücke reserviert.“
> Sachdarstellung:
Die angesprochenen Bauplätze, für die seit 1969 Baurecht besteht, wurden von der Mitarbeiterin bereits im August 2021 erworben. Dieses Datum ist notariell im Kaufvertrag beurkundet. Der Aufstellungsbeschluss, mit dem die Stadt Bleckede ihre Absicht bekundet hat, die 1. Änderung des Bebauungsplans erarbeiten und beschließen zu wollen, erfolgte im Mai 2022. Erst im Anschluss daran - im Sommer 2022 - gab es Gespräche mit den Eigentümern bzgl. des Ankaufs der Flächen durch die Stadt Bleckede. Dementsprechend haben die angesprochenen Flurstücke der Mitarbeiterin nichts mit den durch die Stadt Bleckede angekauften Flächen zu tun.

Behauptung Nr. 2: „Der Wald, der an dem erworbenen Bauplatz der Mitarbeiterin angrenzt, soll gerodet werden.“
> Sachdarstellung:
Bereits der Bebauungsplan von 1969 hat den Wald als Bauland festgesetzt. Die 1. Änderung knüpft insoweit an dem vorgefundenen Planungsstand an. Darüber hinaus holt die 1. Änderung nach, was bei Aufstellung des Bebauungsplanes im Jahr 1969 noch nicht gefordert war, heute aber verlangt wird: die Kompensation des Waldeingriffs in Gestalt der in der Bauleitplanung 1969 und auch weiterhin vorgesehenen Bebauung der Waldfläche.

Behauptung Nr. 3: „Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.“
> Sachdarstellung:
Das Bauplanungsrecht bietet die Option, ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren vorzunehmen, wenn eine Fläche eine bestimmte Vorprägung hat. Das bedeutet, dass alle umweltrelevanten Aspekte trotzdem geprüft werden und darauf auch eingegangen werden muss, jedoch kein ausgefertigter Umweltbericht erstellt wird. Liegen also Aspekte vor, die aus umweltrechtlicher Sicht eine Rolle spielen, sind diese für das weitere Vorgehen zu berücksichtigen. Für das Gebiet hat die Vorprüfung keine wesentlichen Ergebnisse gebracht, die gesondert zu behandeln sind.

Behauptung Nr. 4: „Der Bürgermeister hat wichtige Akten nicht vorlegen wollen.“
> Sachdarstellung:
Dem BUND wurden wie allen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit die nach den §§ 3 und 4 BauGB vorzulegenden Unterlagen zugänglich gemacht. Der Zugang zu Umweltinformationen steht dem BUND wie jedermann zu und wurde nicht verweigert. So hat der BUND - Regionalverband Elbe-Heide - sämtliche Unterlagen für das Verfahren und - als Serviceleistung - sogar den Ursprungsbebauungsplan erhalten.

Behauptung Nr. 5: „Es befindet sich auf dem Teil des Baugebietes, der als „öffentliche Grünfläche“ ausgewiesen wird, eine seit Jahrzehnten überwachsene Müllkippe.“
> Sachdarstellung:
Die Fläche ist mit einer Vorbemerkung „Altlastenverdachtsfläche“ belegt. Auch dieser Vorgang ist üblich und nicht selten. Die Beteiligung des Verfahrens Träger öffentlicher Belange - welches zu dem Zeitpunkt der Pressemitteilung des BUND lief - dient genau dazu, solche Kenntnisse zu erlangen. Die Stadt Bleckede steht dazu in einem engen Austausch mit dem Landkreis und wird bewerten, wie mit der Thematik umgegangen wird. Fest steht, dass nach Abschluss des Verfahrens die Flächenerwerber eine ordnungsgemäße Baufläche übertragen bekommen.

Nachtrag vom 03. Mai 2023:
Aufgrund eines gemeinsamen Gespräches hat der BUND - Regionalverband Elbe-Heide seine oben genannte Pressemitteilung vom 16. Januar 2023 in Teilen revidiert. Somit konnten die Falschbehauptungen durch die Stadt Bleckede entschärft werden.