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Ab 1. Februar 2023 angepasste Corona-Maßnahmen im Landkreis Lüneburg: Quarantänepflicht entfällt - bei Fragen zu Corona jetzt 04131 26-0 wählen

31. Januar 2023

Die Infektionszahlen sinken seit geraumer Zeit: Zum 1. Februar 2023 passen deshalb die Landesregierung in Hannover und der Landkreis Lüneburg ihre Maßnahmen gegen das Coronavirus an.
Die größte Veränderung: Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, müssen nicht mehr in Quarantäne. Wer erkrankt, sollte jedoch wie bei jeder anderen Infektionskrankheit zuhause bleiben – um zu genesen und das Virus nicht weiterzutragen.
Außerdem wird in den Gebäuden der Kreisverwaltung die Maskenpflicht aufgehoben. Das Corona-Bürgertelefon wird zur Telefonzentrale des Landkreises weitergeleitet: Anrufende mit Fragen zum Coronavirus erhalten kompetente Antworten unter der allgemeinen Landkreis-Infonummer 04131 26-0. Umfangreiche Infos finden Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf der eigens eingerichteten Website www.landkreis-lueneburg.de/corona

„Das Virus ist nicht weg, aber wir befinden uns nicht mehr in einer Krisensituation“, sagt Ute Böther, Verwaltungsleitung des Gesundheitsamts. Daher hat das Land Niedersachsen beschlossen, die Absonderungsverordnung auslaufen zu lassen. Sie besagte, dass Menschen, die an COVID-19 erkrankt waren, einen PCR-Test machen und mindestens fünf Tage in Selbstisolation bleiben mussten. Das fällt nun weg. „Es gilt wie bei jeder anderen Infektionskrankheit: ‚Wer krank ist, bleibt zuhause.‘“ Erkrankte gehen zum Arzt, wenn eine Krankschreibung benötigt wird, oder nutzen die telefonische Krankschreibung, die noch bis März 2023  möglich ist. Ute Böther appelliert: „Nehmen Sie eine Infektion weiterhin ernst. Schützen Sie sich und andere, indem Sie weiterhin Masken nutzen und freiwillig zuhause bleiben, wenn Sie sich nicht gut fühlen.“

Mitarbeitende der Kreisverwaltung beobachten schon länger, dass die Unsicherheiten im Umgang mit dem Virus in der Bevölkerung abnehmen. Ute Böther: „Es gibt weniger Fragen, die Bürgerinnen und Bürger sind offensichtlich gut informiert. Ende Januar haben gerade mal eine Handvoll Menschen am Tag beim Corona-Bürgertelefon angefragt. Die Ratsuchenden können sich auch weiterhin gern an uns wenden. Sie erreichen unser Fachpersonal jetzt unter der 26-0.“ Zu Hochzeiten Anfang 2022 gingen bis zu 580 Anrufe täglich ein – von oft sehr verunsicherten oder ängstlichen Personen.
Eine wichtige Info-Quelle war und bleibt zudem die Corona-Website des Landkreises. „Hier finden sich alle aktuellen Hinweise – ob zu Teststationen, Impfmöglichkeiten oder den aktuellen gesetzlichen Regelungen. Die Website gibt auch einen verlässlichen Überblick über die Corona-Situation in unserem Landkreis. So werden hier täglich die Zahlen zu Inzidenzen, Erkrankten, Verstorbenen und der Situation im Lüneburger Klinikum veröffentlicht.“ Außerdem informiert der Landkreis nach wie vor in den Sozialen Medien über die Zahlen – ab Februar 2023 jeden Freitag auf Facebook.  

Maskenpflicht: In öffentlichen Gebäuden, zum Beispiel Schulen und Kitas, gilt keine Maskenpflicht mehr. Allerdings wird sie für Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern beibehalten. Im ÖPNV entfällt sie zum 2. Februar 2023.
Testpflicht: Besuchende in zum Beispiel Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Tagespflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen benötigen weiterhin den Nachweis eines negativen Testergebnisses. Einen Überblick über Teststationen im Landkreis Lüneburg gibt es unter www.landkreis-lueneburg.de/corona-test.
Impfmöglichkeiten: Haus- und Kinderarztpraxen sowie teilweise auch Apotheken bieten Impfungen gegen das Coronavirus an, die Impfungen sind weiterhin kostenfrei. Die Website www.mein-apothekenmanager.de weist Apotheken aus, die Covid-19-Impfungen anbieten.

Alle Informationen zum Coronavirus, zu gesetzlichen Regelungen und Impfmöglichkeiten gibt es weiterhin unter www.landkreis-lueneburg.de/corona.

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 30. Januar 2023