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Geflügelpest in Niedersachsen: Veterinäramt weist auf mögliche Aufstallpflicht hin

Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg ruft alle Geflügelhalter dazu auf, sich auf eine mögliche Stallpflicht für Huhn, Ente und Gans vorzubereiten. Der Grund: In der vergangenen Woche (13. Oktober 2022) wurde das Vogelgrippe-Virus (HPAI-Virus) bei einem Schwan in der Samtgemeinde Scharnebeck nachgewiesen. Bereits seit Juli dieses Jahres gab es in Niedersachsen zahlreiche Fälle – eine Besonderheit, denn normalerweise gehen die Infektionen über Frühjahr und Sommer zurück. Zuletzt wurde das Virus der Geflügelpest (HPAIV H5N1) vorgestern (18. Oktober 2022) in einem Putenmastbestand im Landkreis Emsland nachgewiesen. 

Was in den vergangenen Wintern oft galt, könnte bald im Landkreis Lüneburg wieder Realität werden: „Eine Aufstallpflicht gibt es zwar noch nicht, eine Anordnung dazu ist in den nächsten Tagen aber durchaus möglich“, erklärt Jochen Gronholz vom Veterinäramt. „Wir weisen die Geflügelhalter bereits jetzt darauf hin, dass sie bestimmte Vorsichtsmaßnahmen treffen sollten.“ Denn das Veterinäramt vermutet, dass die Geflügelpest über Enten und Gänse aus Skandinavien auch schnell wieder im Landkreis Lüneburg landen kann. Zum Schutz der eigenen Vögel sollten Tierhalterinnen und -halter dementsprechend die schon jetzt geltenden Bio-Sicherheitsmaßnahmen strikt einhalten. Dazu gehört auch, das eigene Geflügel beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse zu registrieren. „Das geschieht natürlich besonders im Eigeninteresse der Halterinnen und Halter. Denn die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche“, sagt Jochen Gronholz. Das Virus kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen. 

Für Halterinnen und Halter von Geflügel gilt also: Die Tiere dürfen nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken genutzt werden, wenn auch Wildvögel Zugang zu der Wasserfläche haben. Auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommt, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Wer tote Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Störche, Eulen (Uhus), Schwäne, Möwen, Elstern, Taucher (z.B. Haubentaucher), Kormorane, Kiebitze, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (z. B. Blässhühner) oder Uferschnepfen entdeckt, sollte dies dem Veterinäramt melden und zwar per  E-Mail unter veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04131- 26 1413. Wer ein verendetes Tier findet, sollte es keinesfalls mit bloßen Händen anfassen. 
Informationen zur Geflügelpest gibt es auch unter www.landkreis-lueneburg.de/gefluegelpest.

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 20. Oktober 2022