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Mehr Freiheit für das Federvieh: Überwachungsgebiet an der Elbe wird aufgehoben

Gute Nachrichten für Geflügelhalter an der Elbe: Die Geflügelpest-Überwachungszone im Bleckeder Raum wird aufgehoben.

Die notwendige Allgemeinverfügung veröffentlicht der Landkreis Lüneburg am Wochenende, sie tritt am Sonntag, 30. Januar 2022, in Kraft. Hühner, Enten, Gänse sowie anderes Geflügel und die dazugehörigen Erzeugnisse dürfen das Gebiet rund um Barförde, Wendewisch, Garlstorf, Brackede und Radegast dann wieder verlassen. Im Stall bleiben muss das Federvieh trotzdem, denn die Aufstallungspflicht als Vorsichtsmaßnahme gilt weiterhin im gesamten Landkreis Lüneburg.

Hintergrund: Geflügelpest-Ausbruch in Mecklenburg-Vorpommern

Ende Dezember griffen die Folgen eines Geflügelpest-Ausbruchs im benachbarten Landkreis Ludwigslust-Parchim über die Elbe hinweg: Rund um den betroffenen Betrieb wurde eine Schutzzone und darum eine weitere Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet, darin befinden sich auch 21 Geflügelhaltungen zwischen Hohnstorf und Bleckede. Die entsprechende Allgemeinverfügung hatte der Landkreis Lüneburg am 28. Dezember 2021 veröffentlicht.

Neben der bereits geltenden Aufstallungspflicht mussten die Betriebe zahlreiche weitere Auflagen einhalten: So gab es eine Meldepflicht ans Veterinäramt. Die Tiere und ihre Erzeugnisse – darunter Fleisch, Eier, aber auch Mist – durften die Überwachungszone nicht verlassen. Außerdem mussten die Tierhalter ihr Geflügel besonders beobachten, um die Krankheit rechtzeitig zu entdecken. In den Betrieben galten besonders strenge Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen, darunter das Tragen von Schutzkleidung und die Desinfektion von Fahrzeugen und Gerätschaften.

Mehr Informationen zur Geflügelpest und ihrer Bekämpfung gibt es im Internet unter www.landkreis-lueneburg.de unter dem Suchwort „Geflügelpest“.

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 28. Januar 2022