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Schutz vor Afrikanischer Schweinepest: Landkreis Lüneburg erlässt Allgemeinverfügung

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) rückt näher: Mit dem letzten Fund aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim ist die Tierseuche nur noch rund 50 Kilometer von der Kreisgrenze des Landkreises Lüneburg entfernt. Um die Ausbreitung der ASP frühzeitig zu erkennen und einzudämmen, wird das Monitoring bei Wildschweinen ausgeweitet. Dafür erlässt der Landkreis Lüneburg heute (Freitag, 10. Dezember 2021) eine Allgemeinverfügung, die am Montag (13. Dezember 2021)  besagt, dass von jedem im Gebiet des Landkreises Lüneburg gesund erlegten Wildschwein ab sofort eine Blutprobe zu entnehmen ist. Außerdem ist jedes im Landkreis Lüneburg verendet aufgefundene Wildschwein – etwa Fall- und Unfallwild – unverzüglich unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt Landkreis Lüneburg anzuzeigen, zu kennzeichnen und – wie bisher – zu beproben.

Die Proben sind zusammen mit einem entsprechenden Probenbegleitschein unter Angabe des Probennehmers und seiner telefonischen Erreichbarkeit im Veterinäramt des Landkreises Lüneburg abzugeben – oder alternativ bei der Annahmestelle im Rathaus der Gemeinde Amt Neuhaus:

Veterinäramt Landkreis Lüneburg
Auf dem Michaeliskloster 4, Gebäude 2, 21335 Lüneburg,
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 11:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr
oder
Rathaus der Gemeinde Amt Neuhaus
Am Markt 5, 19273 Neuhaus
Montag nach telefonischer Absprache unter 038841-6070
Dienstag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr
und Dienstagnachmittags von 15 Uhr bis 18 Uhr.

Die Sets zur Probenentnahme sind im Veterinäramt zu den o.g. Öffnungszeiten oder in der Annahmestelle im Amt Neuhaus erhältlich.
Die Allgemeinverfügung tritt am Montag, den 13. Dezember 2021 in Kraft und gilt bis zu ihrer Aufhebung.

Weitere Informationen sowie die Allgemeinverfügung im Wortlaut sind online unter www.landkreis-lueneburg.de/asp verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 10. Dezember 2021