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Corona-Fallzahlen steigen: Strengere 3G-Regeln ab Mittwoch, 10. November 2021, im Landkreis Lüneburg

Nach kurzer Entspannung steigen die Corona-Infektionszahlen auch im Landkreis Lüneburg erneut: Am gestrigen Montag (8. November 2021) lag der offizielle 7-Tage-Inzidenzwert mit 61,3 laut Robert Koch-Institut den fünften Tag in Folge über 50. Daher gelten ab morgen (Mittwoch, 10. November 2021) strengere 3G-Regeln nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Die entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis Lüneburg bereits veröffentlicht. Viele Bereiche sind damit nur noch für Personen zugänglich, die entweder vollständig gegen das Coronavirus geimpft, von einer Corona-Erkrankung nachweislich genesen sind oder einen negativen Test vorlegen können. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der erweiterten 3G-Regel ausgenommen.

Immer wenn in geschlossenen Räumen mehr als 25 Personen zusammenkommen – ob zu einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung – benötigen die Teilnehmenden einen Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweis. Dasselbe gilt grundsätzlich für alle Gäste, die sich in einem Innenraum der Gastronomie bewirten lassen oder in einem Hotel, einer Jugendherberge oder einem anderen Beherbergungsbetrieb übernachten möchten.

Auch bei den körpernahen Dienstleistungen ist ein 3G-Nachweis Pflicht: Wer zum Beispiel zum Friseur, zur Kosmetikerin oder zur Massage geht, braucht das Dokument. Ebenso Personen, die Sportanlagen in geschlossenen Räumen nutzen. Dazu gehören nicht nur Sporthallen, sondern auch Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnliche Einrichtungen wie Spaßbäder, Thermen und Saunen. Für den Besuch im Theater, Kino oder ähnlichen Kultureinrichtungen benötigt man ebenfalls einen Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweis.

Es gibt auch einige Ausnahmen: Bei rechtlich vorgeschriebenen oder religiösen Veranstaltungen gilt die 3G-Regel nicht, auch nicht bei Sitzungen kommunaler Vertretungen wie dem Kreistag, Stadt- und Gemeinderäten. Zudem müssen bei beruflichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen keine Nachweise erbracht werden – es sei denn, der Veranstalter besteht darauf.

Eine Warnstufe gilt derzeit noch nicht, weil die weiteren Leitindikatoren Hospitalisierung und Intensivbetten für Niedersachsen jeweils unter ihrem Grenzwert liegen. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg im Wortlaut sowie die Niedersächsische Corona-Verordnung mit den genauen Regelungen gibt es auf dieser Homepage unter "Bekanntmachungen" sowie häufige Fragen und Antworten auf der Seite des Landes unter www.niedersachsen.de/Coronavirus.

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 09. November 2021