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Corona-Fallzahlen steigen: Strengere 3G-Regeln ab Sonnabend, 30. Oktober 2021, im Landkreis Lüneburg

Mit dem Herbst steigen die Corona-Infektionszahlen auch im Landkreis Lüneburg wieder: Am heutigen Mittwoch (27. Oktober 2021) liegt der offizielle 7-Tage-Inzidenzwert mit aktuell 55,9 laut Robert Koch-Institut den fünften Tag in Folge über 50. Daher gelten ab Sonnabend (30. Oktober 2021) strengere 3G-Regeln nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg wurde am 27. Oktober 2021 veröffentlicht (PDF-Datei). Viele Bereiche sind damit nur noch für Personen zugänglich, die entweder vollständig gegen das Coronavirus geimpft, von einer Corona-Erkrankung nachweislich genesen sind oder einen negativen Test vorlegen können. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der erweiterten 3G-Regel ausgenommen.

Immer wenn in geschlossenen Räumen mehr als 25 Personen zusammenkommen – ob zu einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung – benötigen die Teilnehmenden einen Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweis. Dasselbe gilt grundsätzlich für alle Gäste, die sich in einem Innenraum der Gastronomie bewirten lassen oder in einem Hotel, einer Jugendherberge oder einem anderen Beherbergungsbetrieb übernachten möchten. 

Auch bei den körpernahen Dienstleistungen ist ein 3G-Nachweis Pflicht: Wer zum Beispiel zum Friseur, zur Kosmetikerin oder zur Massage geht, braucht das Dokument. Ebenso Personen, die Sportanlagen in geschlossenen Räumen nutzen. Dazu gehören nicht nur Sporthallen, sondern auch Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnliche Einrichtungen wie Spaßbäder, Thermen und Saunen. Für den Besuch im Theater, Kino oder ähnlichen Kultureinrichtungen benötigt man ebenfalls einen Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweis. 

Es gibt auch einige Ausnahmen: Bei rechtlich vorgeschriebenen oder religiösen Veranstaltungen gilt die 3G-Regel nicht, auch nicht bei Sitzungen kommunaler Vertretungen wie dem Kreistag, Stadt- und Gemeinderäten. Zudem müssen bei beruflichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen keine Nachweise erbracht werden – es sei denn, der Veranstalter besteht darauf.

Eine Warnstufe gilt derzeit noch nicht, weil die weiteren Leitindikatoren Hospitalisierung und Intensivbetten für Niedersachsen jeweils unter ihrem Grenzwert liegen. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg im Wortlaut sowie die Niedersächsische Corona-Verordnung mit den genauen Regelungen gibt es im Internet unter corona.landkreis-lueneburg.de sowie häufige Fragen und Antworten auf der Seite des Landes unter www.niedersachsen.de/Coronavirus.

Hintergrund 
Vor genau einem Jahr lag der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Lüneburg mit 15,2 (27.10.2020) spürbar niedriger, stieg dann aber innerhalb weniger Tage rasant an. Es folgte der bundesweite Lockdown ab dem 2. November 2020. In diesem Jahr ist die Situation anders: Zwar steigen die Infektionszahlen, durch die hohe Impfquote ist die Situation aber stabiler und mit Vorsichtsmaßnahmen viele Unternehmungen und Dienstleistungen weiterhin möglich. 

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 27. Oktober 2021