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Corona-Regeln im Landkreis Lüneburg: Neue Ausnahmen für private Feiern in der Innengastronomie sowie Bäder

Zu den neuen Corona-Regeln im Landkreis Lüneburg, die wegen der vergleichsweise hohen Inzidenzwerte seit Mittwoch, 28. Juli 2021, gelten, gab es in den letzten Tagen zahlreiche Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, aus der Wirtschaft und den Kommunen. Diese hat die Kreisverwaltung mit der Krisenstabsitzung am Freitag, 30. Juli 2021, aufgegriffen und lässt durch eine neue Allgemeinverfügung drei weitere Ausnahmen von der Corona-Verordnung zu.

Private geschlossene Feiern sind damit ab Samstag, 31. Juli 2021, auch in den Innenräumen der Gastronomie zulässig. „Bis zu 100 Personen dürfen dabei sein, wobei jeder Gast ein aktuelles negatives Schnelltest-Ergebnis vorweisen oder alternativ vollständig geimpft oder genesen sein muss“, sagt Erster Kreisrat Jürgen Krumböhmer. Die Räumlichkeiten müssen während der Feier durchlüftet werden. Zudem darf der Gastraum höchstens mit halber Kapazität genutzt werden, damit möglichst große Abstände eingehalten und Engstellen vermieden werden. „Partys sind damit nicht erlaubt“, so der Erste Kreisrat. „Die Ausnahme ist insbesondere für lange geplante Feiern im Familien- und Freundeskreis gedacht, etwa Hochzeiten, Taufen und runde Geburtstage.“

Ein Besuch im Freibad ist auch für Volljährige wieder ohne Test möglich: „Wir gehen davon aus, dass das Infektionsrisiko draußen nicht groß ist“, so Jürgen Krumböhmer. „Freibäder sind auch Treffpunkte für Jugendliche und junge Erwachsene. Leider gibt es nicht bei allen Bädern Testzentren in der Nähe, so dass diese Voraussetzung eine hohe Hürde für die Kommunen darstellte.“ Schließlich dürfen hoteleigene Schwimmbäder wieder öffnen: Diese sind den hauseigenen Gästen vorbehalten, die ohnehin mehrmals pro Woche getestet werden.

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 30. Juli 2021