Nachdem der Inzidenzwert für den Landkreis Lüneburg seit mehr als drei Tagen über 50 liegt, gilt ab morgen eine neue Allgemeinverfügung. Am Nachmittag (27. Juli 2021) hat die Kreisverwaltung das Dokument veröffentlicht und bezieht sich dabei auch auf die heute bekannt gegebene Verordnung des Landes Niedersachsen. Denn diese ermöglicht es, bestimmte Bereiche, die nachweislich nicht zum Anstieg der Infektionszahlen beigetragen haben, von den weiteren Einschränkungen auszunehmen. „Die rasanten Entwicklungen der vergangenen Tage sind weit überwiegend auf eine Party zurückzuführen, in deren Folge sich bis jetzt mehr als einhundert Menschen mit dem Corona-Virus angesteckt haben“, sagt Erster Kreisrat Jürgen Krumböhmer. „Insofern nutzen wir den deutlich erweiterten Handlungsspielraum der neuen Landesverordnung, so dass viele Bereiche nicht von den strengeren Regeln betroffen sind.
Für die Menschen im Landkreis Lüneburg gelten ab morgen (Mittwoch, 28. Juli 2021) unter anderem folgende Regeln:
• Private Treffen sind drinnen und draußen mit insgesamt einem Haushalt und zwei Personen eines anderen Haushalts möglich. Zugehörige Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden genau wie vollständig Geimpfte und Genesene bei der Personenzahl nicht eingerechnet.
• Für den Sport gelten überwiegend dieselben Regeln wie bisher. Demnach ist Kontaktsport unter freiem Himmel auch für über 18-Jährige zulässig.
• In Kitas findet Szenario B, also Betrieb in festen Gruppen statt. Für Kinder, die älter als sechs Jahre sind, gilt eine Maskenpflicht.
• Für den Einzelhandel sieht der Landkreis Lüneburg aufgrund des aktuellen eingrenzbaren Infektionsgeschehens Ausnahmen von den strengen Corona-Regelungen bei einer Inzidenz über 50 vor. Demnach ist Einkaufen auch weiterhin ohne einen negativen Testnachweis möglich. Es besteht eine Maskenpflicht in den Geschäften und auch auf dem Wochenmarkt.
• Für die Gastronomie gelten ebenfalls Ausnahmen von den strengen Corona-Regelungen bei einer Inzidenz über 50, das heißt: Die Innen- und Außengastronomie bleibt mit einem Hygienekonzept geöffnet, im Innenbereich dürfen die Tische nur bis zu 50 Prozent belegt werden. Darüber hinaus ist für jeden Restaurant- oder Barbesuch ausschließlich im Innenbereich ein negativer Testnachweis, ein Impf- oder Genesenennachweis erforderlich.
• Kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit festen Sitzplätzen und maximal 500 Personen erlaubt. Diese Veranstaltungen müssen vom Landkreis Lüneburg ausdrücklich genehmigt werden.
• Kinos und Theater dürfen mit einem Hygienekonzept geöffnet bleiben und Veranstaltungen mit maximal 250 Personen oder maximal 50 Prozent Kapazität durchführen. Die Besucherinnen und Besucher benötigen dazu den Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung.
• Discos und Shisha-Bars bleiben geschlossen.
• Gottesdienste dürfen mit erhöhten Anforderungen an ein Hygienekonzept stattfinden. Solange der Sitzplatz nicht eingenommen wurde, muss eine medizinische Maske getragen werden. In der Gemeinde darf nicht gesungen werden.
• Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen mit einem Hygienekonzept und 100-prozentiger Belegung öffnen.
Dazu Erster Kreisrat Jürgen Krumböhmer: „Wir haben uns intensiv mit jedem einzelnen Bereich auseinandergesetzt und wollen die Belastungen für die Menschen möglichst gering halten. Unser Gesundheitsamt hat das Infektionsgeschehen gut im Griff und wir sind optimistisch, die Neuinfektionen wieder zu reduzieren. In der Zwischenzeit dürfen gerade die Betriebe, die mit den gestiegenen Zahlen nichts zu tun haben, nicht leiden.“
Die aktuellen Regeln im Landkreis Lüneburg finden Interessierte auf der Themenseite des Landkreises unter corona.landkreis-lueneburg.de.
Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 27. Juli 2021