Anlässlich der Wahl des Kinder- und Jugendbeirats der Stadt Bleckede wird gemäß der Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Bleckede und dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) bzw. der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) folgendes bekannt gegeben:
1. Der Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Bleckede besteht aus höchstens 9 Mitgliedern.
2. Wählbar sind alle ab dem 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Bleckede haben.
3. Die Kandidatinnen/ Kandidaten müssen sich damit einverstanden erklären, dass Name, Vorname und Geburtsdatum auf einem Stimmzettel zusammengefasst, für die Wahl veröffentlich und in einer Liste gespeichert werden.
4. Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 10. September 2021, 18.00 Uhr, bei der Stadt Bleckede einzureichen.
5. Kinder und Jugendliche können sich selbst zur Wahl vorschlagen. Wahlvorschläge können auch von Vereinen und Verbänden mit Sitz im Stadtgebiet, die Jugendarbeit betreiben, sowie von politischen Parteien, die eine Jugendorganisation unterhalten, vorgebracht werden.
6. Die Stimmabgabe kann in der Zeit vom 11. bis zum 22. Oktober 2021 im Rathaus der Stadt Bleckede oder per Briefwahl erfolgen.