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Geflügelpest: Gebiet mit Aufstallungspflicht wird erweitert

Ein neuer Fall von Geflügelpest (Aviäre Influenza) in der Region veranlasst die Lüneburger Kreisverwaltung dazu, die Aufstallungspflicht für Geflügel auf zusätzliche Teile des Kreisgebietes zu erweitern. Das geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die am Sonntag (21. März 2021) in Kraft tritt. Neu betroffen ist nun vor allem der nordwestliche Bereich des Landkreises mit den Samtgemeinden Bardowick und Scharnebeck, der Gemeinde Adendorf sowie der Hansestadt Lüneburg. Für Geflügelhalter dort bedeutet das, sie müssen ihre Hühner, Enten, Gänse, Puten, Wachteln und anderes Geflügel künftig in geschlossenen Ställen halten.

Mit der neuen Allgemeinverfügung reagiert der Landkreis Lüneburg auf einen Fall von Geflügelpest am Inselsee. Dort wurde die Erkrankung bei einer Wildgans nachgewiesen. Bereits im November 2020 hatte der Landkreis eine Allgemeinverfügung zum Thema erlassen, die Geflügelhalter zu einer Aufstallung verpflichtet. Sie betraf aber zunächst nur die Gemeinde Amt Neuhaus sowie Teile der Stadt Bleckede und der Samtgemeinde Scharnebeck. Im nordwestlichen Bereich des Landkreises sind durch die neuerliche Anpassung nun zusätzlich Teile der Samtgemeinde Ostheide und Samtgemeinde Dahlenburg betroffen. Das heißt, das gesamte Aufstallungsgebiet ist nun das Kreisgebiet nordöstlich der folgenden Grenzlinie: Beginnend im Nordwesten an dem Schnittpunkt der Landkreisgrenze mit der Bundesautobahn A 39, entlang der Autobahn A 39 Richtung Lüneburg bis zur Anschlussstelle„Lüneburg Nord". Weiter der Ostumgehung von Lüneburg folgend bis zum Anschluss der Bundesstraße 216. Der Bundesstraße 216 Richtung Dannenberg folgend bis zur östlichen Kreisgrenze zum Landkreis Lüchow-Dannenberg.

Mit der Aufstallungspflicht dürfen Halter ihr Geflügel nur in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gesicherten dichten Abdeckung, zum Beispiel Dach oder Folie, halten. Außerdem ist eine Seitenbegrenzung in Form einer Schutzvorrichtung, zum Beispiel einem Netz oder einem engmaschigen Zaun, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert, erforderlich.

Ohnehin gilt, dass der Kontakt zu Wildvögeln vermieden werden soll. Das heißt: Halter dürfen ihre Tiere nur in Bereichen füttern, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben. Oberflächengewässer, die für Wildvögel erreichbar sind, dürfen Halter nicht nutzen, um ihr Geflügel damit zu tränken. Zusätzlich müssen sie darauf achten, dass Futter, Einstreu oder Ähnliches nicht mit Wildvögeln in Berührung kommen, sondern sicher verwahrt werden.

Bürgerinnen und Bürger sowie Jäger sind dazu aufgerufen, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln, Greifvögeln, Möwen, Raben und Krähen dem Veterinäramt des Landkreises unter 04131 26-1413 zu melden.

Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter www.landkreis-lueneburg.de/gefluegelpest.