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Stadt Bleckede bittet Katzenhalter die Katzenschutzverordnung zu beachten

Bereits seit 2013 hat die Stadt Bleckede eine Katzenschutzverordnung.  In letzter Zeit häufen sich Meldungen, in denen darauf hingewiesen wird, dass gegen die dort vorgeschriebene allgemeine Kastrationspflicht verstoßen wird.

Nach Paragraph 2 der Bleckeder Katzenschutzverordnung ist der „Zweck  dieser  Verordnung ,  Gefahren  für  die  öffentliche  Sicherheit  und Ordnung  abzuwehren,  die  mit  der  Übertragung  von  Krankheiten  und  andere Gefahren  durch  frei  lebende  und  freilaufende  Katzen  verbunden  sind,  sowie eine Reduzierung der Überpopulation von Katzen aus Gründen des Tierschutzes  und  eine  Begrenzung  der  unkontrollierten  Vermehrung  von  Katzen  aus Gründen des Tierschutzes.“

Und nach Paragraph 3 müssen „Katzen, denen durch ihre Halterinnen oder Halter unregelmäßig, regelmäßig oder auf Dauer Freigang gewährt wird, (…) von einem Tierarzt/ einer Tierärztin kastriert“(…) werden.

Die Stadt Bleckede bittet alle Katzenhalterinnen und Katzenhalter dieses zu beachten.

Hier finden Sie die Katzenschutzverordnung der Stadt Bleckede (PDF-Datei)