Bereits seit 2013 hat die Stadt Bleckede eine Katzenschutzverordnung. In letzter Zeit häufen sich Meldungen, in denen darauf hingewiesen wird, dass gegen die dort vorgeschriebene allgemeine Kastrationspflicht verstoßen wird.
Nach Paragraph 2 der Bleckeder Katzenschutzverordnung ist der „Zweck dieser Verordnung , Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, die mit der Übertragung von Krankheiten und andere Gefahren durch frei lebende und freilaufende Katzen verbunden sind, sowie eine Reduzierung der Überpopulation von Katzen aus Gründen des Tierschutzes und eine Begrenzung der unkontrollierten Vermehrung von Katzen aus Gründen des Tierschutzes.“
Und nach Paragraph 3 müssen „Katzen, denen durch ihre Halterinnen oder Halter unregelmäßig, regelmäßig oder auf Dauer Freigang gewährt wird, (…) von einem Tierarzt/ einer Tierärztin kastriert“(…) werden.
Die Stadt Bleckede bittet alle Katzenhalterinnen und Katzenhalter dieses zu beachten.
Hier finden Sie die Katzenschutzverordnung der Stadt Bleckede (PDF-Datei)