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Corona-Krise: Eingeschränkte Schuleingangsuntersuchungen

Die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes setzen ab dem kommenden Monat die Schuleingangsuntersuchungen fort – allerdings mit Einschränkungen: Termine gibt es nur noch in Ausnahmefällen. Was das bedeutet, erklärt Yvonne Hobro, Leiterin des Fachbereichs Soziales: „Wenn die Leitung der für das Kind zuständigen Grundschule aufgrund vorliegender Unterlagen Klärungsbedarf hat, bieten wir nach wie vor die Untersuchungen an. Genauso können sich Eltern, die zum Beispiel hinsichtlich des Entwicklungsstandes ihres Kindes unsicher sind, an die Schulleitung mit der Bitte um einen Termin wenden – über diese läuft der Kontakt zum Gesundheitsamt.“ Die Meldungen müssen bis zum Ende des Monats (30. April 2020) dem Landkreis Lüneburg vorliegen. Die Familien erhalten anschließend Rückmeldung vom Gesundheitsamt. Die Termine selbst werden in den jeweiligen Grundschulen durchgeführt.

Die Eingangsuntersuchungen sind für Kinder, die im kommenden Sommer schulpflichtig sind. Dabei geht es unter anderem darum, altersgemäße Entwicklung, Hör- und Sehfähigkeit zu testen. In einigen Teilen des Landkreises konnten die Untersuchungen noch durchgeführt werden. „Aufgrund der aktuellen Situation können wir aber leider nicht so fortfahren, wie wir es uns wünschen“, sagt Yvonne Hobro. Das betrifft nicht nur die terminlichen Einschränkungen, sondern auch die Untersuchungen selbst: Hierbei werden die besonderen Hygieneempfehlungen berücksichtigt, um den gesundheitlichen Schutz aller Beteiligten zu gewährleisten.

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 16. April 2020