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Aktualsierte Verordnung des Landes Niedersachsen über die Beschränkung sozialer Kontakte

Die Niedersächsische Verordnung (VO) zur Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie umfasst unter anderem Regelungen zur Reduzierung physischer Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum. Die VO ersetzt vorherige Verordnungen beziehungsweise die Allgemeinverfügung vom 23. März 2020.

Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen zur Maßnahme "Beschränkung sozialer Kontakte" (PDF-Datei)