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Pressestatement von Bürgermeister Dennis Neumann zum Kommunalen Finanzausgleich in Niedersachsen

19. Dezember 2025

Der Niedersächsische Landtag hat jüngst im Plenum eine Veränderung des Kommunalen Finanzausgleichs beschlossen. Mit dieser Entscheidung reagiert das Land auf die seit Jahren wachsenden finanziellen Belastungen der Städte und Gemeinden. 

Dass die besondere Situation der kommunalen Ebene damit ausdrücklich Bürgermeister Dennis Neumannanerkannt wird und eine Anpassung zugunsten der Kommunen erfolgt, ist grundsätzlich zu begrüßen. Dieser Schritt zeigt, dass die Hinweise und Sorgen aus den Rathäusern wahrgenommen werden.
Gleichzeitig muss klar benannt werden: Der neu verhandelte Finanzausgleich reicht bei Weitem nicht aus, um die Vielzahl der kommunalen Aufgaben dauerhaft und verlässlich zu erfüllen. Die Kommunen stehen vor enormen Herausforderungen – vom Ausbau der Ganztagsbetreuung über steigende bürokratische Anforderungen bei Förderprogrammen bis hin zu Digitalisierung, Sanierungsstau und immer komplexeren baulichen Vorschriften.

„Die Kommunen sind die Werkbank des Staates. Wenn hier das Material fehlt, gerät das gesamte System ins Wanken – und genau das erleben wir derzeit vielerorts.“
– Dennis Neumann, Bürgermeister

In den Städten und Gemeinden entscheidet sich täglich, ob staatliches Handeln als handlungsfähig, verlässlich und gerecht wahrgenommen wird. Wenn Schulen nicht saniert werden können, Verfahren sich verzögern oder freiwillige Leistungen wegfallen, trifft das die Menschen unmittelbar – und es trifft das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unseres Staates.

„Wer will, dass Demokratie funktioniert, muss sie vor Ort ausstatten. Eine dauerhafte Unterfinanzierung der Kommunen ist kein Sparkurs – sie ist ein Risiko für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“
– Dennis Neumann, Bürgermeister

Der Wittmunder Appell des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes macht deutlich: Die Kommunen sind die Keimzelle staatlichen Handelns und das Fundament einer lebendigen Demokratie. Eine verlässliche und auskömmliche Finanzausstattung ist daher keine freiwillige Leistung des Landes, sondern eine verfassungsrechtliche Verpflichtung.

Der aktuelle Finanzausgleich kann deshalb nur ein erster Schritt sein. Jetzt braucht es den Mut, die kommunale Finanzbasis nachhaltig zu stärken – damit Gemeinden sichtbar handlungsfähig bleiben und ihre zentrale Rolle für das Gelingen unserer demokratischen und staatlichen Gemeinschaft erfüllen können.